Band 
Zweyter Theil.
Seite
354
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Eydgnoßische

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se Verbitterung bey der Bürgerschaft 6 "-^sonderlich der Capelle halben, alsPöbel unijureissen drohete. Derohalve«den nicht nur allein die 4. Syndici Z»

Hr. Residenten abgeordnet, ihn juflfjjüvon seinem Vorhaben abzustehen, MLwitihn wider die Wuth des Pöbels nicht E h,.beschützen können; sondern glich denenEvangel. Cantonen hiervon Nachricht M

Diese kamen im Octob. 169*. zusammen, über dieses Geschäfte zu denvr» 0und wurde resolvirt, zween DevtzUr^ jh,iSolothurn an Msr. Amelot zu schickcu^^tzu fragen, wessen der König gegenGenfgesinnet sey. Zugleich wurde ern ^glied von Zürich und eines vonGenfgesendet, um die Sachen zu «ut^^scund zu schlichten. Diese brachtenSachen, durch ihre Vorsichtigkeit, inRuhe, benahmen dem Herrn Residente»faßte Meynung, als trüge dieBürgerM'.^^geling Respect gegen den König. Die - ßiivschaff wurde auf das Rahlhaus besclM^^lvermahnt, gegen Se. Messest, allenWorten und Wercken zu erzeigen. CwErmahnung geschahe auch durch dievon den Canzeln, dennoch ereigneten 1^-^MißheUigkeUcn, welche die Gemütherum anzündeten. .

Die Republie ließ ein höflichesan den König abgehen; dieser aber , st jf£ches »«eröffnet zurück. Solches vewim Februario 1690. eine nochmals xc»»

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