Band 
Zweyter Theil.
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378
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Freyhci-lm derLoqqen-burger,

leiben

Anstoß.

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Evdgnoßische

und endlich seine im Land gehabte £

und Rechte , an Abt Ulrich von St.

An. 1468. um 14520. fl. verkaufetDie Freyheiten und Rechte , foW Ar J ü

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burger durch dieses Landrecht erlange»ren folgende:

1. Das Recht Bündnisse , 2 JJ: ^

Burgrecht zu machen und zu schnein"^Raht und Wissen der beyden Lo^Schweitz und Glarus. ,

2. Das Recht Krieg anzufangen u»

den zu machen.

Z. Das Recht Landleute anzunehN'»'^

4.. Das Recht Lands-und Policen'uungeri zu machen.

5. Die Gerichtbarkeitim Lande.

6. Nach der Reformation, erlE^ /

Toggenburger, in dem An. 153?. WjeNfneu und An. 1538. erneuerten LarM'Freyheit ihrer Religion und was dere»wendig anhanget. ' S .; w.

Alldieweil aber dem Abt darineu gj»dicat Oberhevv gegeben worden; so >'

St. Gallische Hof von der Zeit a>>/Wörtlein zu erweitern , und die vollA,jMschränckte Herrschaft in Geist - und An Uan sich zu ziehen. Dahero dassvon Zen»<wifKlägten aufdieTagfttzungen wider denAbt gebracht worden. Dann gleich ^

zog er die Appellationen an sich-ward ihm die Besetzung des LaMernr Mmit die peinliche Gerichte, von Schw„„ ^Glarus zuerkannt. Folgends mnp^L

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