Band 
Zweyter Theil.
Seite
396
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Z96 Eydgnoßische ^

ihren Nachbarn zu haben, und hingE»^zu gestatten, daß diejenigen Länder, dieihrigen gränzen und ihre Bormauren i ' j(/unter die Gewalt eines einigen verfallen. Wses haben sie in allen ihren mit Königen unv^ltentaten gemachten Verträgen sich jfinausdrücklich vorbehalten, damit sieStande wären , diesenLanden zu Hülfemen , sonder daß gedachten Traktatenein Abbruch geschehen dörfte. Dien < ^men haben sie allemal als ganz heilig N' M,vcrbrüchiich angesehen und dafür geb"daß sie vor, selbigen nie abgehen dörftn, ' ^sie änderst dasjenige thun wollen, wasste» ^Gott, das Vatterlarld, ihre eigene Wdie Nachkommenschaft schuldig wären. .AKdiesen Entschliessungen sind sie auch sogefahren, daß sie durch solche bey versEBegebenheiten diejenigen UngewitterM ^haben, die der Schweiß nichts alsMi^sheten. Selbige hat man Ihr Aller^WMajest. in der Schweiß sich befindenden' jnister niemalen verhählet, als welchem Mmehr vermeldet worden, daß man «JJJ #sitzen und zugeben könnte, daß eine enM Jissanee allein sie aller Orten einschnein^diejenige Souverainität, die sie allem ^zu dancken , von eines andernschreiben sotten. Dahero verhoffeiiwerde Ihr Aller-Christl. Majest.gegen seyn lassen, wann sie zu deren £> f, Uiltung die nöthigen Mesuren ergreifen , n> Fdie Löbl. Cantons so oft versichern laße' 'p

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