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Bunds-und Staats - Historie. 427
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daranff ruhende Freyheiten, und altej»!",^'gebrachte Gewohnheiten, Recht unddsMA, bey dero klaren Buchstaben undpichen Verstand verbleiben und unange-»l« '!' ihren Kräfften bestehen, nicht weniger
teil? 1 "briqen auch Ihr Hochfürftl. Gn. Re-kca ?«hohe Lands Obrigkeit, Recht und Ge-^Mit^li aufrecht verbleiben.
{ 0 - Damit aber für gegenwertig und zukünf-M-, authentische Tractaten, Vertrag, Frey-tei'V alte biß anhin wohl hergebrachte guteauche und Gewohnheiten die Probftey>,,Mcrthal ansehend, desto besser beobachtetUm J f ? tr gehalten werden, ist hiermit abgeredt^ c schloffen, daß fahls über knrtz oder langhochfürftl. Gn. Underthanen und Hoch-.iouds Bern verburgerte in dem Mün-iich!«? ob und under dem Felsen, über bedenki»nt, outraventionen die Religion und Refor-st»„!ou, oder Freyheiten der Probftey ins ge-srr z uiisehmde, wider klaren Buchstaben die-Et'a-e übriger authentischer Verträgen undki^tateu rechtmäßige kundbahre Ursachen zuito?« hatten, selbige aber über zwey oder drey-heAb seits Hochlobl. Stands Bern besche-»at-,. Rundliche Erinnerung,innert drey Mo-die ."/Leders von Jhro Hochfürftl. Gn.skiKL."Uhrende Remedur nicht erfolgete, oderh>echl.?urch freundliche Mitte! nicht beygelegtEnisi? bonnen, daß Ihr Hochfürftl. Gn. eineabr„s."i von 20000. Thaler verwürckt undhhy ^u haben sollen,der Meynung daß vonan, von Ihr Hochfürftl. Gn. Landen, die
Prob-