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n. Theil. v. Hauptstück.
§. 245. Bey fleißigen eingerichteten Arbeitern ka>^alle halbe Stunden ein z Fuß hoher Schanzkorb verfettget werden.
§. 246. Die Horden, kl. IV. 6§. 5. deren man ^bey einem Angriffe bedienet, die Wolfsgruben zu bedeck^wie auch bey sumpfigten Boden, die Soldaten trocken i"stellen, werden, wie alles übrige Flechtwerk, folgender^ßen gemacht: Es werden in der Weite von ohngefähr 8 ^12 Zoll, nachdem man sie stark oder schwach macht, aus ^ner geraden Linie Pfahle von 6 Fuß lang, oder wieman sie sonst machen will, und 2 bis z Zoll stark, ein^schlagen. Ihre Höhe richtet sich darnach, nachdem ^
sie groß oder klein haben will, und ist gemeiniglich 4
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6 Fuß. Nunmehr» werden sie auf die nemliche Art
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die Körbe, geflochten, nur mit dem Unterschied, daß ^an die äußersten Pfähle allezeit das schwache Ende der ^the nimmt, und es um diesen Pfahl herum schlingt, do"^die Horden an den Seilen sowohl feste als gleich werd^'welches man Säumen (kläer) nennet. Man muß ^ .bey den untern, mittlern und obern Kranz nicht vergeh
weil das Flechtwerk sonst wieder aufgehet. Hernach ^
die Horde von der Erde losgemacht, und die Spitzen
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Pfahle abgesaget, desgleichen auch oben, wenn sie nicht vgleicher Länge gewesen. ^
§. 247. Wenn man die innere Böschung derwehren oder Cremaillieren * auSflicht, hak man den »ntsund mittlern Kranz nicht nöthig, den cckern aber mußAallezeit, und zwar so bald man zu flechten anfängt, .Dieses Flechten gehet überaus geschwind, und kannwenn man halb so viel Leute, als die zu flechtenden r>^oder Seiten einer Schanze Schritte lang ist, anstellet
* Daniel Specke! in seiner Architektur von Festung^schon seinen bedeckten Weg mit Cremaillieren verlund Diklich macht Sägewerke, wie der Ueberfttz^Herrn von Clairacs angemerkt.
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