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und Gattung der Lebensmittcl zu bestimmen, wel-che dem Soldaten in diesem Lande täglich zu verab-reichen sind, und dann jene, welche das ganze Landder Armee ohne Ersatz verabreichen kann.
H. 25 . Die Bewohner eines jeden Landes nährensich gewöhnlich aus zweyerlcy Art. An den Wochen-tagen essen sie von den wohlfeilsten Lebensmitteln,so viel sie zu ihrer Nahrung bedürfen; an Sonn- undFeyertagcn aber genießen sie zum Theile schmackhaftereSpeisen, als Rindfleisch, Hammeln, Speck u. dgl.,und trinken Wein, Bier oder Branntwein.
H. 26. Eine Armee, welche in das feindliche Landeinrücket, muß die Bewohner nicht der nöthigen Nah-rung berauben, um sie nicht zu zwingen, ihren Herdzu verlassen, und ihr hierdurch alle Hülfsgucllcn zuentziehen; wohl aber kann die Armee den Überflußdieser Bewohner genießen.
Hieraus erhellet, daß die Armee sich nur einesgewissen Theils der täglichen Nahrungsmittel derLandesbewohncr, wohl aber aller ihrer festlichen be-mächtigen könne, und daß die tägliche Nahrung desSoldaten, aus diesen beyderley Lebensmitteln zusam-men zu setzen ist.
H. 27. Wie viel eine,Armee von den täglichenNahrungsmitteln der Landesbewohner genießen kann,hangt lediglich von dem Wohlstände dieser Bewohnerab, da sie bey größerem Vermögen im Stande sind,desto mehr Lebensmittel , statt der abgelochten /