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Die Befestigung der Staaten nach den Grundsätzen der Strategie / von Georg Freyherrn von Hauser
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183
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-den Lebensrnittel bewahren, wo der Feind keine fin-det, oder ihr Communicationcn sichern, und demFeinde versagen.

Das erstere findet bey Gränzen Statt, die vonkeinen bedeutenden natürlichen Hindernissen gebildetoder durchschnitten werden, und das letztere setzetsolche Hindernisse längs der Gränze, oder quer durchdieselbe voraus.

Befestigung der Gränze nohne bedeutende na-türliche Hindernisse.

H. 12Z. Nach g 5 kann die Armee eines angegriffenen Staates, ohne Einfluß bedeutender natür-licher Hindernisse, den Feind mittelst zwey befestigterParallelstraßcn an dessen Gränze festhalten.

Es handelt sich nur, sowohl die Entfernung derfesten Plätze i jeder Parallelstraße, als jenedieser beyden Straßen selbst, von einander, und die,Große und Stärke jener Plätze zu bestimmen. r

Da die festen Plätze die Bedürfnisse der Armeeenthalten, so muß diese, wenn sie sich mit dcnsel-.bcn auS was immer für einem dieser Plätze versehenhat, damit bis zu dem nächsten auslangen können.. .

Nach H. 75 kann aber die Armee, durch die beysich führenden Vorrächc, und das Eolonnen-Maga«zin, auf 10 Tage mit Lebensrnitteln versehen werden.

Die festen Plätze ie I m n und r 5 p ^ ssi^. 1,jeder Parallelstraße, können also höchstens 8 bis 10Märsche, das ist bis Meilen, und diese.Straßenselbst, höchstens so w«it von einander liegen, daß ihre