rerc feste Plätze a clieval desselben liegen, die dieBrücken vor dem feindlichen Feuer decken.
Diese Plätze müssen aus ähnlichen Ursachen alsman h. 122 anführte, Festungen seyn, und höchstens8 bis 10 Märsche aus einander liegen.
An einer Gränze, wo keine bedeutende natürlicheHindernisse den Feind aufhalten, können die festenPlätze nür dadurch der vertheidigenden Armee Ver-theil bringen, daß sie ihre Lebensmittel sichern, unddem Feinde jene entziehen, welche er im angegriffe-nen Lande finden würde.
Au einer Gränze aber, wo der Feind dergleichenHindernisse antrifft, begünstigen die festen Plätze dievertheidigende Armee dadurch, daß sie ihr Eommu-nicationen sichern , welche sie dem Feinte versagen.
Es ist daher nicht in eben dem Maße wesent-lich, daß man' in diesem, wie in jenem Falle, dieLebcnsmittel aus einem so breiten Landstriche hinterder Gränze in feste Plätze bringe/
Dieserwegcn brauchen die Festungen auf einemgroßen Flusse, gleichwie die festen Plätze auf derrückwärtigen Parallelstraße, bey einer Gränze ohne be-deutende natürliche Hindernisse, nur auf 20 TageLebensmittel für das Heer zu enthalten, welche je-doch mittelst Ausschreibungen im Landstriche rückwärtsdes Flusses zusammen zu bringen sind.
Die Garnisonen dieser Plätze aber müssen, wie beyden Festungen auf der vorderen Parallelstraße einersolchen Gränze, für ein halbes Fahr versehen w<m