auf der zweyten bloß zu einem ^I-ice äu momentgemuckt werden.
Die Erhaltung der Festung Legnago aber wärewichtig, da die Etsch die Communirarion eines amMincio operirenden Heeres mit dem Vcnetianischenunterbricht.
Befestigungen im Inneren der Staaten.
H. 129. Ist der Feind in das Innere eines ange-griffenenStaatcs eingedrungen, so müssen nach H. 102die ihn vertheidigenden Heere jede Gelegenheit benu-tzen, den Rücken des Feindes gewinnen, ohne die Ge-meinschaft mit den sie erhaltenden Theilen ihres ei-genen Landes zu verlieren.
Diese Gelegenheit aber kann durch Befestigungenim Inneren des angegriffenen Staates, auf die nähm-liche Art herbey geführct werden, wie an seinen Grän-zen , wenn natürliche Hindernisse das Innere dessel-ben , statt seine Gränzen sichern, und ein Staat, deres nicht vermag diese zu befestigen, kann noch daskleinere Übel wählen: einen Theil seiner Länder zuopfern, und nur jenen zu befestigen, welchen natür-liche Hindernisse decken; statt ganz unbefestiget zubleiben.
Auf jeden Fall aber sind die Befestigungen imInneren des Staates anzulegen, wenn er von zahl-reichen Feinden umcungen, auf die Vertheidigungseiner Gränzen Verzicht leisten muß, und sich nur