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Die Befestigung der Staaten nach den Grundsätzen der Strategie / von Georg Freyherrn von Hauser
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207
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wo sie ihre nach und nach ausgeschifften Truppensammeln könnte) niemahls gezwungen werden, seineOffensiv - Operationen einzustellen, um zur Vertheidi-gung seiner eigenen Länder zurück zu eilen; beson-ders wenn jener Staat durch Befestigungen die zueiner Landung geeigneten Theile seiner Küsten ver-mindert.

Diese Befestigungen müssen aus FortS, oder kön-nen aus bloßen Batterien bestehen, je nachdem sieeinem Angriffe im Rücken ausgesetzt, oder vcrmogihrer Lage dagegen gesichert sind.

Vorzüglich aber sind jene Strecken der Küste ge-gen Landungen zu sichern, welche an die benachbartenStaate» stoßen; da sonst der Feind , welcher längs derKüste vordränge, seine Bedürfnisse auf seinen Flot-ten mitführen könnte.

So wenig jedoch die Existenz eines großen Staa-teS von Landungen zu befürchten hat, so sehr sindseine Küsten Einfällen und Verheerungen ausgesetzt,und daher müssen alle Häfen, welche Gegenstände vongroßem Werthe enthalten, befestiget werden.

Ihre Festungswerke aber müssen sie mehr vorÜberfällen und Beschießungen , als vor Belagerungensichern ; weil letztere, wegen dem Zuströmen der ver-theidigenden Heere gegen einen solchen Platz, nichtausführbar sind.

Die für Seeplätze geeignete Befestigung, ist alsoeine sturmsrcye Umfassung, und wenn sie ihre Lagedazu eignet, weit deraschirte Forts, welche den Feind