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Vierter Abschnitt,l Vertheidigung und Angrif der einzelnenSchanzen und Verschcmznngen.
Erstes Capitel.
Vertheidigung der einzelnen Schanzenund Verschanzungen.
§. 210. Vertheidigung der einzelnen Schanzen.
^ie Canoncn der Schanze lassen sich nie mit denEndlichen ins Feuer ein; sie fahren von der Dank,Ehrend der Feind feuert. Nur erst wenn die fcindll,chen Truppen auf 600 Schritt kommen, fangen sie anl°gkich mit Kartätschen zu feuern. Da sie vorher^cht gefeuert, kciu Dampf ihnen nun die Aussicht ber^tnim und die Leute sich nicht abgearbeitet: so werdenjetzt sehr große Wirksamkeit leisten. Die Weile6vo Schritt ist mit Stäben vorher bemerkt, da«die Leute nicht, wie so oft geschieht, zu früh mit^»1 Feuer anfangen.
Die Infanterie stehet während der feindlichen Canoe^"de am Fuße der Bank, und tritt auf diese, wenn bisLuppen bis auf -HaSchritt nahe kommen. Auch diese