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Vierter Band.
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stillstand nie ergänzt wurden, wie gebieterisch eS auchimmerhin Napoleon , seine Minister und Generale ver-langt hatten. Nichts desto weniger aber entwickelte Bay-erns Regierung große Thätigkeit zur Aufstellung einesneuen, seinen Absichten entsprechenden Heeres, unter demVorwande bloßer Vorbereitung zu allgemeiner Landesbe»waffiinng. Schon am 3. März 1813 erschien ein Auf-gebot der Nationalgarde 2ter Classe, welches sich auf diedem Reich im Jahre 1808 gegebene Verfassung begrün-dete. Demzufolge wurde in jedem der neun Kreise desKönigreichs die Bildung einer mobilen Legion angeord-net, wovon jede einzelne aus - Bataillons, jedes Ba-taillon aus 4 Compagnien, jede Compagnie aus i50Mannbestehen sollte. In diese Bataillons wurden erstens: allemilitärpflichtigen und dienstfähigen Jünglinge vom rostenbis geendeten 23sten Jahre eingereihet, welche nicht be-reits im stehenden Heere, oder dessen Reserve-BataillonsDienste leisteten; zweitens: alle ausgedienten Soldaten,welche nicht über 40 Jahre alt und nicht ansässig waren;drittens: alle übrigen im Reiche befindlichen unverheura-thcten Männer zwischen 24 und 40 Jahren; endlich vier-tens : alle jene, welche ohne verpflichtet zu seyn, sich frei-willig anwerben ließen. Damit aber diese nicht sogleichden Zumuthungen Napoleons hingegeben werden konn-ten, erklärte der König sogleich bei deren Bildung, daßsie niemals außerhalb der vaterländischen Grenzen, son-dern nur zur Vertheidigung des eigenen Heerdes verwen-det werden sollten. Als der König diesen neuzuschaf-fcndcn Bataillonen aber auch alle innere Einrichtungen,Eintheilungen, Gesetze des stehenden Heeres bewilligte,als er an ihre Spitze und in ihre Mitte viele erfahrneOfficiere des Heeres stellte, da sah man plötzlich (schon

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