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Chronologische Uebersicht der Geschichte des preussischen Heers dessen Stärke, Verfassung und Kriege seit den letzten Kurfürsten von Brandenburg bis auf die jetzigen Zeiten / mit vielen erläuternden Zusätzen von F. v. Ciriacy
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gestattet werden, ohne daß sie dadurch in die Land-wehr vor dem erreichten 2vsten Jahre eintreten.

12 .

Diejenigen Leute, welche in der Landwehr dienen,können, wenn ihre bürgerliche Verhältnisse es erfor-dern, nach vorhergegangener Anzeige an ihre Vor-gesetzte, ungehindert ihren Wohnort veranveru, undtreten alsdann in die Landwehr des Orts, wo sieihren Aufenthalt wählen.

Der Landsturm tritt nur in dem Augenblick, wennein feindlicher Anfall die Provinzen überzieht, aufMeinen Befehl zusammen; im Frieden ist es einerbesondern Bestimmung unterworfen, wie er von derRegierung zur Unterstützung der öffentlichen Ordnungin einzelnen Fällen gebraucht werden kann; er be-sieht aus allen Männern2) bis zum 5 ostcn Jahre, die nicht in die stehen-den Heere und die Landwehr eingetheilt sind,d) aus allen Männern, die aus der Landwehrherausgetreten sind,

«) aus allen rüstigen Jünglingen vom i7ten Jahre«n.

! 4 -

Der Landsturm theilt sich ein:s) in die Bürger-Kompagnien in den großenStädten.

d) in die Land-Kompagnien, welche nach Maaß-gabe der inneren Kreis-Einthcilung, in denmittlern, kleinen Städten und auf dem plattenLande gebildet werden.