Band 
Zweyte Abtheilung.
Seite
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eines KricgSgerechtS, das zur Vcrurtbcilunq eines Verbre-chers nicbergesezt war, oder endlich während der Hinrichtungoder Bestrafung desselben, vvin Top des großen Mast» her»abznwehcn. Als Schlachtsignal ist sie gänzlich abgeschafft.

Die PitSjarsflagge ist eine ganz blaue, vom TopdeS Fokin astS wehende Flagge, und ist größtcntheilS auchabgeschafft, seitdem die Signale vervollkommnet sind, undihre Bedeutung, wie die der vorhergehenden, im Signalbuchrenthalten ist. Diese war, die Befehlshaber der andern Schiffean Bord der Admiralsschiffs zu berufen. Sie diente auchdazu, denen am Lande befindlichen Leuten ein Zeichen zu ge-ben, unverzüglich an Bord zu kommen.

Die Friedcnsflaqge ist ganz weiß und wehet vomFlaggenstabe desjenigen Schiffs, das beauftragt ist, mit einerfeindlichen Nazion zu unterhandeln, um nicht einer fcindso-ligen Begegnung ausgesezt zu seyn.

Die Flagge in Schau ist sehr gewöhnlich, und wie schonSeite rzz im r. Band bemerkt, die der Länge nach mit einemTau zusammengewikelte Nazionalstagge; wenn sie von der HaldenHöhe des Hintern FlaggenstokS weht, so dient sie als Zeichender Trauer bey dem Absterben oder bey dem Leichenbegäng»niffe des Landesherr», dczs Befehlshabers der Flotte oder ei-»es Schiffs, oder eines Offiziers der Flotte; wenn sie abervom Top desselben FlaggensiabeS aufgehißt ist, so ist dies einZeichen, um jemand zum Beyspiel Lootsen oder dienoch ain Lande befindlichen Leute, an Bord zu rufen,auch um anderen Schiffen anzuzeigen, daß man ihrer Hülfe"bedarf.