Band 
Zweyte Abtheilung.
Seite
127
JPEG-Download
 

--27

ling, indem zi,r Besoldung und Unterhaltung für jeden Kopfalle Wochen ein Pfund Sterling gerechnet ward.

In England hat oftmals eine einzige Person das ganzeSeewesen mit einer fast unbeschränkten Gewalt dirigirt. Sowaren lt>7- der Herzog von Adrk 1701 der Graf vonPembrvkc, und nach ihm der Prinz Georg von Dänemark mit der Würde eines Großadmirals Lord High-Ad-miral beklechet. Auch haben schon in ältern Zeiten mch.rere Personen diese Würde erhalten. Jener Prinz scheint aberder Leztc gewesen zu sehn.

Diese Würde wird gegenwärtig durch ein dazu ernannterKollegium von ; bis 7 Mitgliedern unter dem Namen theLords CommissioncrS of the Admirality verwaltet,welches das ganze Seewesen dirigirt und in allen Civil« Militär'und Kriminalsachen, welche auf der See oder in den Häfen, anden Küsten nnd sogar auf den Flüssen bis an die. erste Brükevon der See vorfallen, eben dieselbe Anthorität oder Gewalthat, welche in Frankreich der Admiral und der Sccminister, zusammengenommen haben.

Der höMe Offizier der brittischeN Marine ist der Admi-ral of the Fleet oder vf Great Britain . Die Union«flagge am Tvp des großen Masts bezeichnet seinen Rang, derdem eines FcldmarfchallS gleich ist. Auf ihn folgt der Vize-admiral of the Fleet, und auf diesen der Rcarad miralof the Fleet. Diese beiden lcztcn Würden sind aber nurLhrenstellcn und Belohnungen für ausgezeichnete Dienste.

Die britliichc Flotte ist in drey Divisionen getheilt, wel-che durch drey Flaggen von verschiedener Farbe von einanderunterschieden sind. Die rothe Flagge hat den ersten Rang,

5