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aus dem Metalle eroberter Kanonen. Der nun ein-tretende kurze Friede eines Jahres war nicht leer an neuenArmee-Einrichtungen und Truppen-Formationen. Zu er,steren gehören:
1) Die gesetzliche Feststellung der allgemeinen Ver-pflichtung zum Kriegsdienst, wonach alle wehrhaften Män,ner der Nation, nach bestimmten Alter-Klassen, vorge-schriebene Zahre in der Linie und in der Landwehr Istenund 2ten Aufgebots zu dienen haben.
2) Die Verleihung von Fahnen und Standarten analle vor dem Feinde gediente Infanterie-Bataillone, Artille,rie-Brigaden, Landwehr, Infanterie, und Cavallerie - undHusaren-Regimenter, welche früher keine besaßen, so wiedie Verleihung des eisernen Kreuzes in die Fahnenspitzenund der Fahnentroddel am Bande der Krieges,Denkmünzefür alle im Kriege mitgewesenen Fahnen
3) Verloren alle Commandeure und Stabs-Offiziereder Infanterie und Cavallerie ihre Compagnien und Schwa,dronen.
Zu den Truppen-Formationen in der Zeit dieses Frie,dens gehören folgende:
1) Die Errichtung eines Garde-Schützen-Bataillonsaus Neufchateller Eingebornen,
2) der beiden Grenadier -Regimenter Kaiser Alexan,der und Kaiser Franz aus den sechs isolieren Grenadier,Bataillonen der Armee,
3) des äten Cürassier-Regiments,
ä) des 7ten und 8ten Dragoner-Regiments,
5) des 7ten bis 12ten Husaren-Regiments,
6) des Lten bis 8ten Ulanen-Regiments, sämmtlich
'1 Bis ,um Jahre 1787 hatte jede, Mousqu-U-r-Bataillon 5 Fahnenleine bei jeder Compagnie), von da ab aber nur 2. Bei dem Aus-bruch der Campagne 1813 wurde jedem Mousgurlier - Bataillonnur 1 Fahne belassen, wogegen nun jedes Grenadier - Bataillon1 erhielt.
Stamm-Liste.
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