Nachricht von dem Kriege.
Cap. LIV.
77Die neunte Art, eine Armee marschiren zu lassen, ist, wenn sie Vorshabens ist, eine Festung zu bewahren, daß sie nicht berennet werde.
Wann ich nachmahls von den Belagerungen Erwähnung thun werde,so wird man daselbst finden, was der Fürst, so wohl in Ansehung der Verproviantierungen und Anschaffung der Kriegs- Nothdurfft, als auch wegen derTruppen zur Vertheidigung des Orts, für besondere Vorsichten zu gebrauchen hat.
Solchemnach wird hier nur die Rede seyn von dem, was den Generalangehet, wie er nehmlich auf die Bewegung des Feindes so genau acht gesben soll, damit ihm dieser nicht heimlich eine Berennung vor die Hand nehme.Zu dem Ende muß er sich so sehen, daß er allemahl bedecke, oder wenigstensnahe bey den Orten stehe, auf welche der Feind etwa eine Absicht haben kan.Wird die Berennung solcher Festungen, durch einen Fluß oder Bach, darsüber man nicht leicht gelangen mag, oder auch durch einen Wald oder engeDerter etwas schwer gemacht, so lagere er sich auf so eine Art, daß er, aufder Seite dieser Festung, die der Feind vor seiner Ankunfft nicht berennet ha-ben kan, oder auch kein stärckeres Corps, als das ist, welches er in Eil dashin zu führen willens ist, daselbst Platz haben könne, allemahl hinzukommenim Stande sey; jedoch muß er ohne einige Bagage auf den Feind anrücken,damit ihm an der Eil nichts hinderlich falle, sondern daß vielmehr die Baga-ges seiner Armee sich hinter die Festungen dergestalt ziehen, daß sie da so wohlin Sicherheit bleiben, als auch wieder zu ihm gelangen mögen.
Wann der General so weit angerücket, daß er den Feind erreichen mag,muß er diesen mit groffem Nachdruck angreiffen, und zuvor anbefehlen, daßalles, was in die Festung dringen kan, dieses sonder einigen Aufenthalt vollbringen soll: immassen es sich fast stets zuträgt, daß eine Festung, die zur Zeitihrer Berennung Hülffe bekommt, den Feind so bestürkt macht, daß es ihmAnlaß giebet, von seinem Vorhaben abzustehen. So bald nun die Hülffehinein gedrungen und dabey ansehnlich ist, soll sich der General wiederum be-hende aus des Feindes Gesicht machen, zumahl wenn er nicht mit seiner gan-Ben Armee angerücket ist, und sich mit dieser conjungiren, damit, wenn derFeind nach diesem auf seinem Vorhaben bestehet, er Gelegenheit suchen könne, ihn in seinen Linien anzugreiffen, oder eine von seinen Zufuhren zu schlagen,oder ihm seine Fütterungen zu sperren. Wann hingegen die Seite, wo er zuder Festung gekommen, von dem Feind nicht hat berennet werden mögen,weil er Schwürigkeiten angetroffen, daselbst durch zu kommen; so muß er indiesem Fall da bleiben, bis seine übrige Armee ebenfalls allda angelanget sey:gestalt dieses den Feind sicherlich bewegen wird, wiederum abzuziehen, weil er seinVorhaben unmöglich wird vollstrecken können.
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