Nachricht von dem Kriege. Cap. LXII.
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te von Officierern angeführet werden, und diese benachrichtiget worden seyn,nach welchen Thoren sie zu marschiren, und nach der Masse, da sie in den Ortgelanget, solche einzunehmen haben. Neben dem soll man vor iede Rotte,Soldaten mit Aerten stellen, damit sie alles was nöthig ist, umhauen, alsSchutz Gatter und dergleichen Aufhalt mehr. Es darff auch kein Soldataus seinem Glied gehen und etwa plünderns halber sich verlauffen.
Kan man an einem Ort der Festung, so nicht recht bewacht wird, an dieMauer kommen, und diese ist so niedrig, daß man mit Sturm- Leitern darübersteigen mag, so muß solcher Ort vorhero, mit den Leitern von aussen und von innen recognofciret werden, damit man sich bequemlich in Schlacht- Ordnungstellen könne. Darauf muß man sich in der Nacht in grosser Stille dahinmachen, die Leitern so nahe neben einander stellen als es möglich, hiernächstin Eil anlauffen laffen, sich auf dem recognofcirten Plas in Ordnung stellen,feine Truppen angeführter massen in Rotten getheilet haben, und solche zugleichanmarschiren und die Posten, so zu Vollziehung des Anschlags nöthig sind, ein-nehmen lassen, auch des nähesten Thors sich versichern, und solches den Truppeneröffnen, dabey aber wehren, daß sie sich im Einzuge nicht verlauffen. Nachdiesem soll man selbe in Ordnung und Stille auf den Marckt und andere Plaße der Stadt führen, und daselbst ordentlich hinstellen, um solcher gestalt zu hin-dern, daß die Besaßung, welche gerne zum Gewehr greiffen möchte, sich nicht inOrdnung stellen und zusammen gelangen kan.
Bey allen solchen Uberfällen muß man sich so behende als es seyn kan, derPerson des Gouverneurs, des Majors und Commendanten derer Corps versichern, daher soll man ganz genau wissen, wo sie ihre Quartiere haben: denn wenndiese gefangen sind, so kan keine Ordre mehr gegeben werden, die eingedrungenenTruppen zurück zu treiben.
Geschiehet der Überfall durch Beförderung eines Flusses oder vermittelstunterirdischer Gänge, so muß in Ansehung der Bewegungen eben die Ordnunggehalten werden. Langet man nun zu Wasser an, so muß man nur mit demStrom gehen und nicht eher rudern, bis daß man anzulanden willens ist.
Erfolget hingegen folcher vermittelst einiger Gånge unter der Erde, so mußman durch die Verständnisse an dem Ort einen grossen bedeckten Raum haben,darein man eine Anzahl Leute, wenn sie aus dem engen Ort heraus kommen, geshen, und von dar weiter auf die anbefohlenen Plaze, wie bereits oben angedeutetworden, marschiren lassen könne.
Wann auch die Besatzung in gewissen Soldaten- Wohnungen die Quartiere beysammen hat, so sollen die eingedrungene. Truppen so fort dahin marschisren, und derselben sich bemeistern.
Erster Theil.
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