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Geheime und sonderbare Kriegs-Nachrichten des Marggrafen von Feuquieres / Antoine Feuquières de Pas
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119
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Nachricht von dem Kriege.

Cap. LXXVII.

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Die Artillerie muß mit der ersten Linie, in eben der Ordnung, wie an-fänglich gestellet worden, fortrücken, woferne des Orts Gelegenheit dieses ge-stattet; und die übrige Armee muß dieser Bewegung folgen, iedoch den Raumzwischen den beyden Linien allemahl so laffen, wie solcher, vermöge der Schlacht-Ordnung, anbefohlen worden, damit keine Unordnung darbey entstehe. Fallsnun der Sieg immer auf seiner Seite bleibet, und er auch die andere Linie überden Hauffen wirffet, so soll er mit noch weit gröfferer Sorgfalt wehren, daß sichfeine Truppen nicht verlauffen, damit sie nicht etwa von der ersten Linie, die sichhinter der andern wieder versammlet haben könnte, angegriffen und in Unordsmung gebracht werden mögen. Diesemnach soll er die geschlagenen Truppenftets in ganzen Hauffen und Linien forttreiben, bis daß endlich deren Unordnungallgemein geworden, da er denn die Anzahl der abgesonderten Hauffen ver-mehren, iedoch niemahls gestatten soll, daß iemand von den Fahnen und Standarten weggehe, daferne er nicht commandiret worden. Bey der Gelegenheitfoll er sich nun des Hinterhalts, und der Truppen, so nicht getroffen, mit Fleißbedienen, den Feinden nachzusetzen, solche zu hindern, sich wieder zu versammlen,und Gefangene zu bekommen, dargegen soll er nicht zulassen, daß sich die Trup-pen unter währendem Treffen damit belästigen, oder auch die Beute auf derWahlstatt nur einmahl ansehen, bis daß man des Eieges schlechterdingsversichert, und der Feind dergestalt in Unordnung gebracht und entfernet sey,daß man nicht mehr zu fürchten habe, daß er an das Corps, welches man ihnauf der Flucht zu verfolgen, abgeschicket hat, von neuem sehen könne; nach diesfem kan er die übrige Zeit des Tages die sieghaffte Truppen die Beute auf derWahlstatt einsammlen lassen.

Falls man aber, bey Verfolgung des geschlagenen Feindes, auf dessenBagage gerathen folte, muß man dem Hauffen, welcher bestimmet worden, demFeind nachzusehen, und ihn auf seiner Flucht vollends zu unterdrücken, keines-weges gestatten aus einander zu gehen, und sich auf das Plündern zu legen.Daher muß man dieses Corps, mit der äussersten Sorgfalt und Strenge, übergedachte Bag ges hinaus postiren, sich nur dahin befleißigen, die Mannschafftumzubringen oder gefangen zu nehmen, die Phinderung der Bagage hingegen derArmee überlassen.

Nachdem nun solcher gestalt die Schlacht gewonnen, und dem Herrnüber die Siege zuförderst herzlich gedancket worden, soll der General vornehmslich besorget seyn, die Verwundeten rechtschaffen verbinden zu lassen, die vor-nehmsten darunter selbst zu besuchen, oder, wo er keine Zeit darzu hat, solche vonfeinetwegen befuchen zu lassen; hiernächst soll er von den herrlichen Thaten,die er selbst nicht sehen können, Nachricht einziehen, darauf der gesammtenArmee das verdiente Lob beylegen, und insonderheit diejenigen, so es werth

sind,