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Geheime und sonderbare Kriegs-Nachrichten des Marggrafen von Feuquieres / Antoine Feuquières de Pas
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120
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120 Nachricht von dem Kriege. Cap. LXXVII.

sind, gebührend rühmen, alle Merckmahle seines erhaltenen Siegs, welches dieGefangenen, die Fahnen, Standarten, feindliche Paucken und Artillerie sind,zusammen bringen lassen, dann seinem Fürsten von solchem Siege den erstenBericht erstatten, nach diesem aber demselben, mit Überschickung der Fahnen und Standarten, eine weitläufftige Relation übersenden; was hingegendie Paucken belanget, so bleiben diese, nach eingeführtem Gebrauch, dem Corps,welches dieselben erbeutet hat.

Wenn er darauf sein Lager von seinen Verwundeten, und von der Fein-de ihren, wie nicht weniger von den Gefangenen, von ihrem Geschütz und vonallem, was ihm überflüßig und unnůß seyn möchte, gänzlich entlediget, undendlich seine Armee ausruhen lassen, so soll er sich befleißigen, alle Vortheile,welche ihm die Beschaffenheit der Oerter und Zeiten, nach Anleitung des Entwurffs, so verabredet und beschlossen worden, darbieten wird, bester massen zuerhalten; wie viel Zeit man aber auf vorhin gedachte Umstände zu wenden ha-be, darvon will ich hier nichts gedencken: alles was man darvon sagen kan, dasist, daß selbige so kurz seyn muß, als es nur möglich ist.

Gleichwie aber das Glück der Waffen veränderlich ist, und daß man, mitallen weislich gebrauchten Vorsichten zu siegen, dennoch bisweilen überwundenwird, so soll des Generals Bemühung und die Sorgfalt dererjenigen, so unterihm stehen, in diesem betrübten Fall nur dahin gerichtet seyn, durch was für Mitetel eine völlige Niederlage abgewandt werden könne. Auf dieses allein mußer bedacht seyn: auch soll ihm seine Erfahrung und Geschicklichkeit den Augen-blick, der vor dem Verlust der Schlacht hergehet, eigentlich anzeigen, damit er allenöthige Vorsichten gebrauche, die Unordnung einer Flucht zu vermindern, indemer entweder mit den Truppen, welche nicht geschwächet sind, einen wichtigen An-sazz thut, damit diejenigen, so Schaden gelitten, sich wieder herstellen und versfammlen können, und also einen sichern Abzug erhalten mögen, oder aber hintersich einen Posten einnimmt, dahin er sich mit Sicherheit ziehen, oder auch sich einesengen Orts bemeistert, woselbst er sich wieder versammlen könne.

Wie nun die Verlassung und der Verlust der Wahlstatt offtmahls dieEinbüfung der Bagages, falls er dergleichen bey sich hat, wie nicht weniger desgroben Geschüßes, nach sich zuziehen pfleget, so soll er an dem ersten Ort, dahin ergeflüchtet, und sich daselbst in Sicherheit gefeßet, nur so lange bleiben, als es no-thig ist, die Überbleibsel seiner Armee wieder zu versammlen. Nach diesemaber muß er solche in ein sicheres Lager führen, allwo er seinen erlittenen Verlustwiederum ersehen könne, so wohl in Ansehung der Stücken und des Gewehrs,welches er aus den Festungen kommen, und unter diejenigen, so es eingebüffet,gustheilen lasset, als auch vermittelst der Hülffe, die er zu sich stossen lassen kan.

Ist aber dessen Verlust so wichtig, daß solcher die Einbüssung eines festen

Orts