Historische und Militarische Nachrichten. Cap. XX. 187
thun, war aber, wegen der Bewachung seines Quartiers, die Nacht hin-Durch, so nachläßig, daß solches aufgehoben, und er gefangen ward, als ersich in seinem Haus verstecket hatte. Wenn Mr. de Montclar, der die Nachtüber an einem Ort, der von dem Berge auf beyden Seiten eingeschlossenwar, hinbringen wolte, so wohl an die Zugänge des Quartiers, als auf dieHöhe zu beyden Seiten, viele Wachten ausgestellet hätte, hiernächst seineTruppen in Bereitschafft gestanden und fertig gewesen wären, gemeldete Wachten zu beschirmen, er für seine Person auch in der Nacht wachsamer gewesenware, so ist gewiß, daß er nicht wäre in den Verdruß gerathen, daß manihn unangekleidet, in seinem Haus, gefangen genommen hatte.
Dieses Erempel wird dienen zu zeigen, wie sehr die Wachsamkeit no-thig ist für einen Officier, der eine besondere Verrichtung bewerckstelligen soll,damit er zu der Ruhe- Zeit für seine Sicherheit gebührende Sorge trage,massen sich diese ein Feind stets auszuersehen pfleget, und sich der Nothdurfftder Natur, welche nach einer langen Bemühung Ruhe erfordert, zu bediesnen trachtet. Solchemnach muß der Officier, welcher sich in einem Quartiervon dieser Art befindet, seine Wachten darinnen dermassen bestellen, daßfelbige dem Corps der Truppen Zeit geben können, sich in den Stand zu sehen,einem nächtlichen Überfall zu wiederstehen, weil dabey die Unordnung leicht einreiffet. Derowegen sollen dergleichen Truppen nicht anders, als inSchlacht- Ordnung und in dem Gewehr, schlaffen, und er soll die ganze Nacht durch wachen, undauch einen Theil der Officiers anhalten, eben dergleichen zu thun, und nur amTage zu schlaffen, nachdem er versichert seyn kan, daß er von dem Feind nichtüberrumpelt werden mag, er bekomme denn so zeitlich Nachricht, daß er Mussehabe, seinen Abzug vorzunehmen, sein Quartier sonder Unordnung aufzuheben, oder zu fechten, wenn er der Meynung ist, daß er solches wohl thun könne.
In dem Jahr 1693. hatte sich der Graf von Tilly nahe bey Tongerngelagert, da immittelst Mr. de Luxembourg mit seiner Armee, bey der Abetey Heylefem, an der Getthe stund; dieser General aber machte sich mit eisnem Corps Reuterey auf, und wolte des Grafen von Tilly feinen Hauffenaufheben. Nun hinderten wohl einige Nachrichten, welche dieser von demMarsch solcher Truppen, ob schon etwas spät, erhielt, die vollige Aufhebungfeines Lagers, nichts desto weniger muste selbiger einen ansehnlichen Verlustan Mannschafft und Equipagen über sich ergehen lassen, und hatte da keinenandern Entschluß zu ergreiffen, als daß er sich nach der Flucht umsehen muste.Hätte der Graf von Tilly des Nachts viele Partheyen, gegen die Armee desHerzogs von Luxembourg, ausgeschicket, würde er in diese Beschwerlichkeitkeines weges gerathen seyn.
Im Jahr 1694, ward eben dieser Graf von Tilly in einem Schloß auf
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gehoben,