188 Historische und Militarische Nachrichten. Cap. XXI.
gehoben, darinnen er sein Quartier genommen hatte: dieser Ort ward, voneinem fliegenden Lager, das er bey Tongern commandirte, durch einen Mosrast, abgesondert. Aus welchem Exempel man abnehmen kan, daß ein Mann,der commandiret, nimmermehr zu entschuldigen sey, wenn er sich, seiner Besquemlichkeit halber, und ohne seine genugsame Sicherheit, von dem Lager,das er commandiret, so weit weg einquartieret, daß er zu demselben ohne einigeSchwürigkeit nicht gelangen mag.
Anno 1707. campirte Mr. de Vivans mit einem Corps Reuterey beyOffenburg, hinter dem Marschall de Villars, welcher mit seiner Armee beyEtlingen stund, ward aber, wegen seiner Fahrläßigkeit, in Ansehung der erforderten Vorsichten, so in dergleichen Fall nöthig sind, unversehens überfal-len, und mit Verlust seiner gesaminten Bagages völlig aufgehoben. Es fielfelbigen Morgen ein sehr starcker Nebel, welches dessen Sorgfalt allerdingsvermehren sollen; allein er schlieff gang ruhig, und konnte kaum in dem blossen Hemd, in die ben seinem Haus gelegene Weinberge, entspringen, woselbster Gelegenheit fand sich bestens zu verstecken.
Dieses Erempel giebet zwey Dinge zu erkennen, darunter das erste, daßein commandirender General, niemahls einer Generals Person, von der ernicht weiß, daß sie ein wachsames und zur nöthigen Vorsicht geneigtes Gemüth habe, aus blosser Liebe, das Commando, über ein abgesondertes Corps,falls dieses gesichert seyn soll, auftragen muß; das andere aber, daß eine Generals Person, welche das besondere Commando über ein Corps hat, unaufhörlich glauben soll, er sey in Gefahr, daß ihn ein munterer Feind überfallenmöchte, und daher von der Sorgfalt, für die vollige Sicherheit des Corps, sounter ihm stehet, niemahls etwas nachlassen müsse.
Cap. XXI.
Das ein und zwanzigste Capitel.
Von Aufhebung der Convoyen.
Jefes Capitel iſt in meinen Grund Regeln dasjenige, woich von der Manier rede, wie man die Aufhebungen derConvoyent, so nach den Armeen gehen oder von dar zurück kommen, anstellen soll, und was man für Vorsichten gebrauchen müsse dieselben in behörigeSicherheit zu sehen. Hier will ich nur durch einige Exempel zeigen, wasfür grosses Unheil daraus entstanden, daß man solche Convoyen, die schwerzu vollbringen, frey und ungehindert ihren Weg hat ziehen lassen.
Wenn der General Montecuculi, in dem Jahr 1673. die Brod- Zufuhr,welche aus Würzburg zu der Armee des Marschalls de Turenne gieng, nichtweggenommen hatte, so ist gewiß, daß dieser feindliche General den Marchall nicht nöthigen können Francken zu verlassen, damit er zu Philippsburg
Brod