192 Historische und Militarische Nachrichten. Cap. XXII.
Das dritte Exempel von verlohrnen Bagages ist das bey Ramilli, welchesabermahl von einer Art ist, welche von den beyden ersten, davon alleweilegeredet worden, ganz unterschieden ist. Es tråget sich zwar gewöhnlichermassen zu, daß eine geschlagene Armee einen grossen Theil von ihrer Bagageeinbuffet, wenn sie nicht Zeit gehabt, sich derselben auf ihrem Marsch zu entledigen, und solche nicht unter eine hinter ihr liegende Festung, oder gar hintereinen Fluß hat zurück schicken können; inzwischen aber ist es bey dieser Gelesgenheit ganz etwas neues gewesen, daß ein General vorwärts auf seinen Feindanrücket und glaubet, daß er solchen auf seinem Marsch antreffen könne, dennoch keine nöthige Fürsorge tråget, sich seiner Bagages zu entledigen, oder solchezwischen seinen beyden Linien marschiren zu lassen. Nichts desto weniger istfolches bey dieser Gelegenheit geschehen, indem der Marschall de Villeroi nichtallein in diese erste Beschwerlichkeit gerathen, da er nehmlich seine Bagage,wenn die Armee vorwärts marschiret, hinter derfelben herziehen lassen sollen,sondern auch in eine andere und weit grössere Ungelegenheit verfallen, immas-sen diese zu der Unordnung, welche unter den Truppen entstund, grossen Anlaß gegeben, da er doch über fünff Stunden Zeit gehabt, daß er die Bagageszwischen seinen beyden Linien weggehen lassen, und hinter die Armee schickenkönnen; allein er verabsäumete diese Sorgfalt ganz und gar, und war doch zuschlagen willens. Daher geschahe es denn, daß, als die erste Linie von demrechten Flügel angegriffen ward, es der andern nicht möglich war, neben ein-ander anzurücken und die erste zu beschirmen, wie solche von dem Feind inUnordnung gebracht worden, angesehen dieselbe von der grossen Menge derBagages, so sich zwischen den beyden Linien befand, daran verhindert ward.
Aller andere Verlust der Bagages, den ich gesehen, oder seit der Zeit, daich gedienet, erfolget, ist nicht allgemein gewesen, daher will ich diesfalls keinebesondere Meldung thun. Nur so viel will ich sagen, daß diese Art von Unheil sich in dem Kriege fast niemahls zutråget, auffer wenn der General fürdie Einrichtung seines Marsches nicht hinlänglich besorget ist.
Wenn es die Gelegenheit erfordert, daß man die Bagages ausser den Co-lonnen der Truppen marschiren laffet, und deren Geleit entweder nicht starckgenug, oder übel eingerichtet ist, so geschiehet es offt, daß der Feind, auf denFlügeln, oder hinter der marschirenden Armee, Partheyen auf den Hinterhaltbestellet, die denn von der Bagage hier und dar etwas wegschnappen. Ebenso wenn der General feine Bagages zwischen den Colonnen der Truppen marschiren låsset, und die Officiers, welche über deren Geleit die Aufsicht haben,felbige über die Spitze der Colonnen hinweg rücken, oder gar zu weit hinterDiesen zurück gehen lassen, so kan es gleichfalls geschehen, daß Partheyen, sovor dem Marsch auf dem Hinterhalt stehen, oder hinten nach schleichen, dieBaga-