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Geheime und sonderbare Kriegs-Nachrichten des Marggrafen von Feuquieres / Antoine Feuquières de Pas
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193
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Historische und Militarische Nachrichten. Cap. XXIII. 193

Bagages davon führen, sonderlich wenn sie zu sehr eilen, vor den andern, indas Lager zu kommen, oder sich hinter der Armee allzu lange aufhalten.Nicht weniger gehen offters Bagages verlohren, wenn die Knechte sich nichtweisen lassen, und der Colonne folgen wollen, sondern sich davon dergestaltentfernen, daß sie die Officiers, welche sie zu geleiten commandiret, nicht sehenkönnen, welcher Unfug sich gewöhnlicher massen auf den nächtlichen Märschenzutråget; jedoch kan dieses besondere Unglück weder dem General, dessen Anstalt, wegen Sicherheit der Bagages seiner Armee, gut ist, noch auch demMangel der Sorgfalt und Wachsamkeit des Officiers, welcher das Geleitcommandiret, beygemessen werden.

Cap. XXIII.

Das drey und zwanzigste Capitel.

Von den Uberfällen auf den Märschen.

Deh

Ch will hier von den Uberfällen reden, welche, gegen eineArmee, die marschiret, entweder fornen, oder hinten, oderauch wenn sie die Seite darbietet, vollbracht werden können.

Das erste Exempel, welches ich erzehlen werde, ist das bey Seneff, 1674.welches zu dem Fall gehöret, da eine Armce nahe bey des Feindes seiner ist,und dech so unvorsichtiglich marschiret, daß sie ihm die Seite blos giebet,und ohne nöthige Vorsicht es waget, in enge Oerter hinein zu gehen, die siegleich im Anfang ihres Marsches vor sich findet, und wenn sie ihrem Feindam allernähesten ist. Wie ich aber von diesem Treffen bereits Meldung gesthan, als ich über die Materien der vorhergehenden Capitel Anmerckungen gemacht habe, so will ich hier weiter nicht mehr davon gedencken, als daß ichnur, durch ein berühmtes Exempel, klar mache, daß man eine feindliche Ar-mee gar wohl angreiffen kan, wenn sie auf dem Marsch die Seite in allzugroffer Nähe blos giebet, und die nöthigen Vorsichten, ihre Bewegung zu verfichern, nicht gebrauchet hat.

Das andere Exempel ist das Treffen bey Leuze im Jahr 1691. welcheszu dem Fall gehöret, da eine Armee glaubet, des Feindes seine wäre nicht beyder Hand, daher zurück marschiret, und ihren Nachzug, vor dem verlassenenLager, in Schlacht- Ordnung stehen lasset, selbiger aber von der gesammtenArmee, durch einen Bach getrennet wird, und diese doch, nachdem sie übergemeldeten Bach gefeßzet, sich nicht in Schlacht- Ordnung stellet, ihren Nachzug anzunehmen, und diesen so lange zu bedecken, bis solcher ebenfalls überden Bach gegangen sey.

Wenn man im Kriege alle seine Bewegungen sicher thun will, so ist eseine gewisse Regel, daß man solche, man mag auch von seinem Feind so weitentfernet seyn, als man wolle, dennoch mit eben so groffer Sorgfalt vollbringe,Zweyter Theil.3 b

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