Historische und Militarische Nachrichten. Cap. XLVIII. 393
Es ist aber selbiges von mir in drey Theile abgesondert worden. Inder ersten Abtheilung gebe ich einem Gouverneur, der voraus siehet, daß erwerde belagert werden, allgemeine Regeln von allem, was er zu besorgen hasbe, ehe die Festung belagert wird, und dieses, was so wohl das innerliche alsdas ausserliche der Festung anbetrifft; ingleichen wie er sich deren Erbauungzu Nuß machen, und von allem, was in dem Ort eingeschlossen, eine genaueKanntniß haben soll. Die andere Abtheilung hält die Einrichtung in sich,welche der Gouverneur, so wohl in Ansehung der Dienste der Truppen zu derVertheidigung des Orts, als auch in Betrachtung der Hülffe, so er, wegen destäglichen Aufgangs des Proviants und der Kriegs- Nothdurfft von den Ein-wohnern erhalten kan, aufmercksamlich zu machen hat. Die dritte Eintheislung stecket unter dem Titul Erinnerung, welche ich den Commandanten, inAnsehung ihres eigenen Verhaltens, mittheile, daß sie dasselbe dergestalt ein-richten, damit nichts tadelhafftes daran erfunden werden möge.
Gleichwie ich aber, wegen der Materie dieses Capitels, keine besondereRanntniß haben kan, auffer was die Festungen, so unsere Feinde angegriffen,anbelanget: so werden meine Anmerckungen sich blos auf die Conduite derGouverneurs erstrecken, welche des Königs Festungen vertheidiget haben.
Die Aufführung des Herrn de Calvo, der Commandant zu Mastrichwar, als diese Festung von dem Prinzen von Oranien, Anno 1676. belagertwurde, habe ich billig zu loben. Dieser Gouverneur war zwar für seine Persson ein sehr tapferer Mann; dieweil er aber niemahls unter dem Fuß- Bolckgedienet, so hatte er weder von dem Angriff, noch von der Vertheidigung derFestungen, einige Kanntniß, daher ließ er die vornehmsten Officiers von seinerBesaßung zusammen kommen, sagte ihnen darauf deutlich heraus, daß er, wasdiese Kriegs- Verrichtung anbelangete, darvon keine Wissenschafft hätte, erssuchte sie aber, daß sie sich unter einander vergleichen solten, auf was Artdie Festung vertheidiget werden müste, ihm so denn von demjenigen, wassie verabredet, Nachricht geben möchten, damit er anbefahle, daß solches,der Gebühr nach, vollzogen würde; im übrigen båte er sie insgesammt hoch-lich, daß sie zum besten der Königlichen Dienste das ihrige mit allem Eiferbeytragen möchten, weil sein einziger Zweck dahin gienge, wie er die Festungerhalten, und solche den Feinden seines Fürsten, durch Capitulation, niemahlsübergeben wolte. Dieser gute Wille ist mir so löblich, und von der gewöhnlichen Vermessenheit derjenigen, so commandiren, dermassen entfernet, vorgeskommen, daß ich dafür gehalten, ich müfte demselben allhier einen rühmlichenPlatz gönnen, und solchen als ein Exempel vorstellen, dem auch die allerfähigften Gouverneurs nachfolgen sollen.
Belangend den Marschall von Bouflers, so hat es mir nicht gefchienen,Zweyter Theil.
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