394 Historische und Militarische Nachrichten. Cap. XLVIII.
ob habe er eine genaue Kanntniß von Namur gehabt, als solches in dem Jahr1695. belagert ward. Auch finde ich nicht, daß derGraf von Guifcard, Commandant in der Festung, noch auch Mr. de Megrigny, der vornehmste Inge-nieur daselbst, diesen Ort hinlänglich gekannt haben. Nachdem der FeindNamur berennet hatte, so glaubte der Marschall de Bouflers, er könnte an einem gewissen Ort, den man le Coclet nannte, ein Corps von drey tausendMann halten, woselbst doch solches Corps nur eine elende und in der Eil ge-machte Verschantung vor sich hatte, zudem auch abgelegen und mit der Fesstung so wenig Communication hatte, daß es darvon keine Beschirmung, janicht einmahl von den Reduten, noch von einigem Aussenwerck die mindesteBedeckung hoffen konnte. Dieses Project zur Gegenwehr schiene dem Feind,mit allem Recht, verwegen, daher machte er Anstalt, diese elende Verschangung mit einem so wichtigen Corps zu bestürmen, daß er dasselbe in kurserZeit eroberte, und bey nahe alles, was darinnen war, niedermachte.
Dieses erste Exempel dienet einem Gouverneur, zu lehren, daß er ausserfeiner Festung niemahls ein Corps, so angefallen werden mag, halten soll, auchymuß er dergleichen nicht einmahl in einem Aussenwerck, das zwar ausser demAngriff ist, jedoch aber mit der Festung keine Communication hat, zu habenfich gefallen lassen, als nur so lange, als solche Truppen darinnen stehen können, ohne zu befürchten, daß sie von dem Feind überwältiget, oder wenn siesich nach der Festung zurück zögen, von diesem abgeschnitten, oder auch vonder feindlichen Arbeit ganz umgeben werden möchten, und dieses aus der Ur-sach, weil man niemahls einige Mannschafft unnüßer weise verlieren muß,angesehen deren Verlust, so vor den Augen der gesammten Besayung sich zustråget, dieser das Vertrauen, welches sie zu der klugen Aufführung des Commandanten haben solte, gänglich benimmt, und mit Recht auf die Gedanckenkommet, daß es ihr, bey Fortsetzung der Gegenwehr des Orts, offtmahls besgegnen könne, daß sie in dergleichen Ungelegenheit, durch des CommandantenBerwegenheit, oder Mangel an Geschicklichkeit, gestürzet werden dürfte.Hätte dieser Posten Coclet die Einschlieffung des Orts aufgehalten, oder dieReduten bedecket, oder auch den Angriff von der Stadt entfernet, so hätteeine von diesen Ursachen Anlaß geben können, einen Posten daselbst zu halten,woferne man nur im Stande gewesen, denselben zu bedecken, oder doch sotüchtig zu machen, daß man sich demselben hatte ordentlicher weise nähernmüssen, weil folcher in diesem Fall die Gegenwehr der Festung würde verslängert haben. Da aber mehr- gedachter Posten keine von diesen Eigenschafften hatte, so ist von dem Marschall diesfalls ein Haupt- Fehler in der Verstheidigung der Stadt Namur begangen worden, indem er efn ansehnlichesCorps, auf dem Posten Cocler, solcher gestalt in Gefahr gesetzet hat.
Der