Kenntniß der Baumaterialien; von dem Mörtel . 227
(Vicat, der dem Verfahren la Faye's, den Kalk durch Ein-tauchung zu löschen, den Vorzug vor der gewöhnlichen Ablöschungs-art giebt, und dadurch auch bessere Resultate bezweckt hat, machtdarauf aufmerksam, daß die gemeinen sehr fetten Kalke sich beidem Verfahren, die Kalkstücke bloß bis zur Größe eines Eyesklein zu schlagen, und dann ausgebreitet ausgehen zu lassen, nichtgut in feinen Staub auslösen: mehr als die Hälfte bleibe dann inStücken von der Größe einer Erbse liegen; diese Stücke lösen sichschwer in Wasser auf, wenn sie einmal kalt sind, und der darausbereitete Mörtel werde immer körnig und es bilden sich Blasendarin. Um dieses Hinderniß zu heben, müsse man den ungelösch-ten Kalk in Stücke von der Größe einer welschen Nuß zerschlagen,ehe man ihn eintauche, und ihn hierauf in Fässer packen. DieWärme werde dann concentrirt; ein großer Theil der Wasserdämpfekönne nicht entwischen, sondern dringe in den Kalk ein und helfeihn auflösen.) Zusatz des UebersetzerS.
Mittel zur Bereitung des bestmöglichen Mörtels, inBezugaus die Bestandtheile, die man dazu verwenden kann.
Da die Güte des Mörtels eben so wohl von seiner Bereitungsartabhängt, als von der Güte seiner Bestandtheile, so ist es von we-sentlichem Nutzen, daß man dieses Geschäft mit aller der Vorsichtbewerkstellige, welche die Eigenschaften dieser Baustoffe erfordern.
Das dabei zu befolgende Verfahren läßt sich eher andeuten, alsauf eine bestimmte Weise vorschreiben, wie schon mehrere Schriftstellergethan haben, wenn sie die Maße oder Quantitäten ankündigten, weilsie von den Qualitäten der Materialien abhängen, die so sehr verschie-den sind.
Es giebt lebendigen Kalk, z. B. der von Melun , welcher beimAblöschen zwei und ein halb Mal sein Gewicht an Wasser verschluckt,
Aufsicht, welche Bürgen der guten Aufführung ihrer Arbeiten waren. S. I.Frvniiu, dem wir diese werthvolle Nachrichten verdanken, sagt außerdem im12Z. Paragraphen seiner historischen Nachrichten über die WasserleitungenRom'S: »daß man für jede Art von Bauwesen die, von dem Gesetze gefor-»derte Gewährleistung einer guten Arbeit, deren Grundbegriffe jeder»«man» kenne, aber nur wenige ausüben, verlangen müsse.«
Aumerk. d. Vers.
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