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Ernstfeuerwerkerei für die Königlich Preussische Artillerie : auf Befehl ... des Prinzen August von Preussen im Jahr 1817 bearbeitet
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58
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§8 Dritter Abschnitt.

§. 117. Die eisernen Kartätschscheiben müssen durchga»'gig die vorgeschriebene Stärke hoben, recht rund fern, u« &durch die Leere gehen. (§. Zc>8. 1.) SBivb vielleicht einedie andere bei der Probe etwas ju klein im Durchmesser befuMden, so darf man hierin nicht so strenge seyn, «eil dies keirrtbesonders nachtheiligen Folgen hat.

3) Gießen der Blei - Munition, oder der Flinten-und Karabinerkugeln.

§. 118. Die Flinten- und Karabiner- oder Pistolen-Ku-zeln werden aus Blei in eiserne Formen Kugelformengegossen. Hierzu wird das Blei in einem eisernen Grapen gPschmolzen, welcher entweder eingemauert ist, oder auf einemDreifuß steht; die erstere Einrichtung findet bei den stehenden,die andere bei den Feld-Laboratorien statt. An einem einge-mauerten Grapen können in der Regel 5, an den andern aber«ur 5 Mann zum Gießen angestellt werden. (Ueber die Einrich-tung eines solchen Gießofens und der zu seinem Bau erfordrr'lichen Eisentheile, den Kugelfvcmen rc. s. §. 276.) Zu jedemGrapen gehört eine Schaumkelle, und auf jeden Gießer rechnetman 2 bis 3 Kugelformen.

Der eingemauerte Grapen muß über sich einen Rauchfanghaben, und so angelegt seyn, daß die Gießer Raum haben, sichzubewegen. Auch müssen alle zum Gießen, Putzen, Kneifenund Leeren erforderliche Gexäthschaften am gehörigen Orte be-reit liegen, damit jeder Arbeiter das, was er braucht, ohne Auf-enthalt findet.

§. 11g. Zur Bestimmung der erforderlichen Arbeiter rech-net man auf jeden Gießer einen Kneifer, und auf jeden Kneiferzwei Putzer; dies giebt also bei einem eingemauerten Grapen-'5 Mann zum Gießen,

5 - - Abkneifen,

- - Putzen,

2 - - Leeren,

4 - - Transport und Einsetzen des Bleies,

4 - - Wiegen der Kugeln, Zuschlagen u»v

_Wegschaffen der Kasten.

Summa 3o Mamr.