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in diese Kathegorie, da deren Wirksamkeit nirgend ent-scheidend werden konnte, obgleich sie dem Feinde vielLeute außer Gefecht setzten.
3) Das Gefecht des schlesischen Schützen-Bataillons beiPeterswalde am 29. August, wo entschieden das mör-derische Feuer der gut postirten Schützen den Feind un-erwartet so erschütterte und ihm solchen Verlust zufügte,daß seine Gefangennehmung bei entschlossenem Hervorbre-chen eines Theils der Schützen erfolgte, verdient beson-ders hier aufgezählt zu werden. .
4) Das Gefecht von 2 Kompagnieen des ostpreußischen Jä-ger-Bataillons bei Chalons am 4. Februar 1814, inwelchem eine so geringe Anzahl die Stellung gegen denüberlegenen Feind nur durch das wirksame Büchsenfeuer,was den Feind jeden gewagten Angriff blutig zahlen ließ,behaupten konnte.
5) Das Gefecht bei Zeanvilliers am 14. Februar, von denbeiden Kompagnieen Schützen der eilften Brigade, ge-hört zwar nur bedingungsweise und zwar, in Beachtungdes Erfolgs, hieher, kann aber jedenfalls in zwiefacherBeziehung als belehrend erkannt werden. Ein Mal giebtuns der glänzende Erfolg desselben den Beweis, waseine gute Truppe unter entschlossener, muthiger Anfüh-rung im Dränge der Umstände zu leisten vermag; ande-rer Seits aber dürfte diese Art der Verwendung derSchützen als Regel nie einzuräumen sein, indem sie da-durch der Sphäre ihres eigentlichen Gebrauchs jedenfallsentrückt werden, weshalb ein solches Beispiel keineswe-ges einen richtigen Maaßstab für die Verwendung vonBüchsenschützen abgeben kann. Daß übrigens die weni-gen Schützen den Angriff der durch Erfolge ermuthigtenfeindlichen Kavallerie abschlugen, während dieselbe in an-dere Infanterie eindrang und solche niederhieb, war nurFolge der Ruhe und Entschlossenheit, vorzüglich aberdes äußerst wirksamen wohlgezielten Büchsenfeuers. Hättedies nicht auf ein Mal so vernichtend gewirkt, sicher wä-ren unsere Schützen vernichtet worden. Der Entschluß