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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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iZ2 Erster Theil, viertes Hauptstück,

§. 20 .

Endlich ist noch die lehrende oder dogmatischeSchreibart zu betrachten. Es wird dieselbe in allen Re-den und schriftlichen Ausarbeitungen gebrauchet, worinnenman andre lehren, unterrichten, bessern und erbauen will.Dannenhero bestehet ihr Unterschied von denen beyden vori-gen hauptsächlich darinnen, daß man alle Hauptbegriffeund Kunstwörter richtig erklären und erläutern, alles vorzu-tragende mit genügsamen und wohl auseinander gesetzten Be-weisgründen versehen, die möglichen Einwürfe vollständigbeybringen und ordentlich und gründlich widerlegen, über-haupt aber seine Gedanken auf die deutlichste und verständ-lichste Art vortragen muß (?). Der Redner und Verfassermuß sich hier hauptsächlich nach der Beschaffenheit seiner Zu-hörer richten, die er hat, oder die er zu haben verlanget:und er muß sich in Gedanken alle Augenblick an ihre Stelle

setzen

(p) Bey dieser Schreibart ist es ein Fehler, wenn sich derRedner oder Schriftsteller alle Augenblicke an seine Zuhö-rer oder Leser wendet. Dieses, was der epistolischenSchreibart gemäß ist, kann in der dogmatischen nicht an-ders als vor eine Landeley angesehen werden, ohngeachtetsich viele geistliche Redner dadurch bey ihren Zuhörern be-liebt zu machen suchen, auch wohl weltliche Redner oderSchriftsteller eine eigne Art des Witzes darinnen zu fin-den vermeinen, die ihnen Vernünftige, als ihr besonderesEigenthum, gerne lassen werden. Am allerwenigsten aberist dieses in Vorlesungen und Abhandlungen bey denenGesellschaften der Wissenschaften zu entschuldige»; ob ichwohl einer solchen Rede beygewohnet habe, wo die Ge-genwart einiger jungen Prinzen bis zum Eckel wiederholetwurde. Der größte Monarch, wenn er einer solchen Ver-sammlung die Ehre seiner Gegenwart gönnete, würdeschwerlich mehr als einmal in einer solchen Vorlesung zuerwähnen seyn. In solchen Gesellschaften ist es um dieWissenschaften in ihrer größten Starke und Hoheit zuthun, wenn sie anders lhren Endzweck in der That erfül-len und nicht bloß den eitel» Nahmen führen sollen. Beyeinem solchen Endzwecke kann aber die Gegenwart einesPrinzen nichts als ein kleiner Zufall und Rebenum-stand seyn.