Buch 
Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
JPEG-Download
 

von rechtlichen Verfahren oder Sätzen. 48;

Eigenthum zu geben, und diese Hufen zu einem Kirchenguthezumachen, noch die der Gericktsobrigkeit zu M. aus uralte»und verjährten Besitze zuständige und stets ausgeübte Ge-richtsbarkeit mit Bestände Rechtens zu zernichten. »Daß die Kirchenmatrikeln mit Vernehmung dererjen!«gen, die bey der Sache Theil nehmen, gefertiget werden sollen,ist wohl außer Zweifel, und daß solches bey der gegenseitigenvon An. 1575 ermangele, weifet der Augenschein, und wennes damit seine Richtigkeit hätte, warum ist denn in denenKirchrechnungen seit Anno 1575, bis hieher, von diesen Hufenauch nicht das allergeringste anzutreffen?

Wer übrigens die Anno 1728 ergangenen ^Vcssa Lom-inilssonis lud ? vor die Hand nimmt, der wird finden, daß,ohne die geringste Untersuchung und Erkenntniß der Sache,Bericht erstattet, leonhard F. eben so wenig, als Beklagter undMitbeklagte dabey gehöret, ja so gar das eingelangte Re-script nicht einmal einem von diesen allen publiciret wordey.

Solchcmnach können Beklagter und Mitbeklagte zuver-sichtlich hoffen, es werde vach dem obigen kemo zu erkennenseyn; immaaßen man darum geziemend bittet, dasjenige, wasin diesseitiger Exceptionsschrift an-und ausgeführet worden,der Kürze halber anhero wiederholet, gegentheiligen Einstreuenaufs beständigste widerspricht, und daran stillschweigend nichtsverfängliches einräumet, übrigens aber

zum Urtel hiernu't beschließet.

* *

Zweyter Abschnitt.

Von* ausführlichen Vorstellungen m

Rechtssachen, und vornehmlich von Appella-tionen und Läuterungen.

ist gar öfters nöthig, daß die Privatpersonen ihreGs-rechrsame den Obrigkeiten und Gerichten in besondernschriftliche» Vorstellungen ausführlich vor Augen legen.

Hh 4 Dieses