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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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486 Zweyter Theil, v Hauptstück, n Abschnitt,

§. 9.

Ob wir zwar hier nicht den Endzweck haben, eine Anwek.sang zum Processe zu geben; so sind doch in einer LaukerungS-oder AppellalionSschrift verschiedne Zormalien nöthig, diewir nicht ganz mit Stillschweigen übergehen können. Da«ine Läuterung, oder Appellation, binnen zehen Tagen, vondem Augenblicke des publicirten Urtelö anzurechnen, demRichter übergeben werden muß; so pflegen die Herren Ad-vokaten gern in der Schrift selbst zu bemerken, daß sie dasKemeclium noch wahrenden letale der zehen Tage ergreifen,und mithin die Rechtskraft des beschwerlichen Urtels abwen-den; wiewohl diese Erwähnung eben nicht nöthig ist, weiles auf die Bemerkung des Richters allein ankommt, zu wel-cher Zeit die Läuterung, oder Appellation, übergeben wordenist. Man hält auch vor nöthig, sich der Formel zu bedie-nen : Aus diesen und künftig mehr an- und auszuführendenGründen wolle man das Uemeäium einwenden: und manglaubt, daß man in Unterlassung dieser Formel nicht befugtscv, sich bey der Fortsetzung der Läuterung, oder bey derRechtfertigung der Appellation, neuer Gründe zu bedienen;sondern man müsse bloß diejenigen weiter ausführen, dieman in der Läuterung oder Appellation berühret hat. Alleindieses beruhet mehr in der Meynung der Advocaten, als daßeine so strenge Einschränkung in der That statt finden sollte.Die nothwendigsten Formalien in diesen Schriften sind, daßman bey den Läuterungen um Termin zu Fortsetzung der-selben, und bey Appellationen um Erstattung günstigenBerichtS, oder Reverentialaposteln, bittet. Ob eö aber soschlechterdings nöthig sey, zu bezeugen, daß man angelegent-lich und mehr als einmal um diesen Bericht bitte, welches mandurch die Formel inlianror L lwpius, oder, inliaiuer, instan-tius und mlismillime ausdrücket, das ist sehr zu zweifeln: undich glaube nicht, daß man in Unterlassung dieser Formel derAppellation vor verlustig erkläret werden würde. Unterdessenisi eö rathsam, sich derselben zu gebrauchen, um wenigstens dasDisputiren mit dem Gegentheile darüber zu vermeiden.

§.