Buch 
Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
Entstehung
JPEG-Download
 

604 Zweyter Theil, vi Hauptstuch i Abschnitt,

ermeldten Uns und Unserm Erzhause declarirten Feinden, undderen Helfern gänzlich aufgehoben; mithin auch alle von die-sen feindlichen Ländern chreeffe vel indirekte kommende Waa-ren und Effecten, so nicht schon vor der beschehenen Kuegs-declaration erweislich bestellet gewesen, nicht nur den Strafeder Confiscation lud quocungue mcxlo vel prectextu einzu-führen verboten; sondern es sollen auch

Sechstens: Affe Unsre Vasallen und Unterthanen schul-dig und verpflichtet seyn, welche derley französische, oder vonandern feindlichen Landen hergekommene, Waaren, Schuldenoder Effecten, cusmcungue Aeneris, selbsten in Loinmichr ha-ben, oder bey andern wissen, oder auch hinaus zu bezahlen ha.ben, solche Waaren, Effecten, und Schulden bcyConfficirungihrer eignen Güter und Habschaften, Unserm in jedem Erb-Königreiche und Lande befindlichen Fiscalen, oder der vonUns in Sachen eigends aufgestellten Hofcommißiv» treulichund ohnfchlbar anzuzeigen, hievon nichts zu verschweigen,vielweniger heimlicher Weife etwas hinaus zu pracliciren:§>b nun-wohl

SiebcndenS: Ohnnothig wäre, von der Befreyung vonder Confiscation derer Capitalien, welche in hiesigem Stadt-banco liegen, von Leuten ohn Unterschied der Nation, sie mö-gen Freund oder Feind zugehören, in gegenwärtiger Decla.ration eine besondre Meldung zu machen, weiln sothane Be-freyung bekanntermaaßen in dem Stadtbanco-Jnstituto oh.ne dem enthalten, und bisher» beobachtet worden ist; so er.klaren Wir doch hiemit zu dem Ueberfluß, daß es bey ge.meldtem Institut», und insonderheit dem §. y. deren ?lnno170z publicirt und weiters hin confirmirlen Pakenten sein Ver-bleiben habe, und WirallwegS darob halten wollen, wie dieWortc.im erst angezogenen 9ten Punkt also lauten:

Wann Leute, so ausländisch, und ^cmder Bothmäßigkeit,oder Herrschaft ohn Unterschied der Nation unterworfensind, Capitalien, sie seyn von ihnen selbst dahin gelegt,oder von andern auf sie aßigniret, giriret, oder cediretworden, bey diesem Banco haben; so sollen dieselbe bey

etwa