6og Zweyter Theil, viHauptstück, nAbschnitt,
wendet werden ; sondern man muß eine sehr reifliche Ueber-legung anstellen, ob es auch in andern Ge-ecktsamm undAnforderungen deöHauses nicht ekwan ;um Nachtheil dessel-ben gebrauchet werden kann. In der That haben sich ver-schiedene deutsche Häuser auf diese Art merklichen Schadengethan: und dasjenige, was sie in der einen Sache vor sichangeführet haben, hat in verschiedenen andern Angelegen-heiten Waffen wider sie selbst an die Hand gegeben, derenSchärfe sie allerdings empfunden haben. So gar in derWahl der Gründe soll ein Verfasser dieser Schriften vor-sichtig seyn. Es kommt der vernünftigen Welt wunderlichvor, wenn man einige Zeit hernach eben die Gründe bestrei-tet, worauf man unlängst in einer andern Sache sein gan-zes Recht gebauek hatte.
§. n.
Die innerliche Einrichtung der Deduktionen beruhet auffünfAbtheilungen, die sich abermals auf die bekannten zweenHaupktheile aller ausführlichen schriftlichen Ausarbeitungengründen. Man macht nämlich i) zuforderst einen Eingang;der die nähere Veranlassung der Deduktion in sich enthalt,z.E. das Betragen des Gegentheils; dessen HerausgegebeneSchriften dieser Sache wegen; der Punkt, auf welchen derProceß gediehen, oder eine andre neuerliche Beschaffenheitder Sache u. s. f. Jedoch ist dieser Eingang nicht noth-wendig: und wenn eine solche nähere Veranlassung nichtvorhanden ist; so hat man auch nicht nöthig, auf einen Ein-gang zu sinnen. Da man heute zu Tage bey dieser Art vonSchriften eine unnölhige Weitlüuftigkeit immer mehr zuvermelden suchet; so pfleget man selten an einen Eingang zudenken, ob er gleich zuweilen gar wohl nöthig wäre, indemaus der Schrift niemand sehen kann, in was vor VerfassungderProceß oder die Sacke anißo stehet. Sodann trägt man2) die Sache selbst vor, um welche es in der Deduction zuthun ist: und wenn es die erste öffentliche Ausführung derGerechtsame in dieser Angelegenheit ist; so muß der ganzeUrsprung des Streites, oder die Geschichte der Sache, oder
des