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Johann Heinrich Gottlobs von Justi ... Anweisung zu einer guten deutschen Schreibart und allen in den Geschäfften und Rechtssachen vorfallenden schriftlichen Ausarbeitungen ...
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von Deduttionen. 609

des Gegenstandes, worauf sich die Gerechtsame gründen,oder woraus sie entspringen, vollständig und deutlich bey.gebracht werden. Ist aber der Grund der Sache schon ge.nugsam bekannt; so braucht man nur diese Geschichte kurzzu wiederholen, und dargegen den gegenwärtigen Zustandder Sache vorzustellen. Hierauf muß man z) die Gründeüberzeugend ausführen, worauf die Rechte und Anforde»rungen beruhen. Dieses ist unstreitig das Hauptaugen-merk der Sache; und hier muß der Verfasser alle seine Ge.schick!ichkeit sehen lassen. Er muß dannenhero nicht alleindie Stärke eines Schlusses verstehen, sondern auch allenNachdruck des VorrrageS in seiner Gewalt haben: und eSkommt sehr viel darauf an, daß er den Gründen selbst einegute Ordnung giebt, so, daß immer einer auf den andernschließet. Dieses kann man am besten untersuchen, wennman die Gründe erst mit kurzen Worten entwirfst, und ih,ren Schluß und Folge auf einander erwäget. Ferner und4) müssen die Gründe des Gegentheils widerleget werden;und man muß dieses allerdings als eine besondre Abtheilungansehen, weil es gar nicht rathsam ist, bey einem jeden Be.weisgrunde so fort das Einwenden und die Gegengründsanzuführen und zu heben; weil nicht allein die Ordnung, unddie Stärke und Nachdruck der Schlüsse dadurch unkerbro.chen wird, sondern weil auch gemeiniglich der Gegentheilbesondre Gründe hat, die keine Einwürfe gegen die mistigensind, und die mithin nur zu Verwirrung der Materien und'der Gedanken Anlaß geben. Man muß aber die Gründedes Gegentheils in aller Starke und soviel möglich, mitihren eignen Worten anführen, und bündig aufzulösen undzu widerlegen wissen, weil stnst unmöglich eine Ueberzeugungentstehen kann. Endlich aber und 5) folget der Beschluß.Dieser hält eins kurze und nachdrückliche Wiederholung dervornehmsten Gründe und die Widerlegung der gegenseitigenin sich, benebst den Folgen, so man daraus ziehet, welche mitdem Endzweck übereinstimmen, den man sich bey Abfassungder Deducrio.n vorgesetzet hat.

Qq Z §. ir.