von den Hof- und Staats - Reden. 6zz
Als z. E. bey Einfühl ung eines neuen Präsidenten, von demWechsel der menschlichen Dinge. Nur muß man von der-gleichen abgenutzten Sätzen neue und schöne Sachen ,zu sa.gen wissen. Sodann folget die Veranlassung, welche dienächste Ursache in sich enthalten muß, auö welcher der End-zweck der Rede erfolget ist, z.E- in dem vorigen Beyspiele,der Tod des alten Präsidenten, wobey dessen Verdiensterühmlich erwehnek werden. Hierauf macht man den Ver-trag selbst, welcher allemal dle Sache in sich enthalt, vonwelcher man redet, z. E. um bey dem vorigen Beyspiele zubleiben, daß der Regent den gegenwärtigen N. zum neuenPräsidenten ernenner habe. Hierbey können noch einigeErläuterungen statt haben, die entweder nach dem Vortrageselbst mit untergcmischet werden, z. E. daßbes Regenten Vor-sorge vor die Gerechtigkeit, vor die Wohlfahrt des StaakS,diese Stelle nicht lange unbesetzt habe lassen können.
§. 4 »
Alle diese Unterabtheilungen gehören zu dem ersten Haupt-theile, nämlich zu dem Vortrage der Sache. Man gehet so-dann zu dem andern Haupttheile fort: und da die Abhand-lung allemal den Endzweck, der bey der Sache vorwaltet, insich schließet; so bestehet dieselbe in dem obigen Beyspiele,daß der neue Präsident auf Befehl des Regenten den Rä-then und Subalternen vorgestellet wird. In den meistenFällen der Hof-und Staatsreden finden zwar keine Beweis-und Bevegungsgründe statt, weil es selten um die Ueber-zeugung der Zuhörer zu thun ist. Jedoch sind sie öftersbey deitLandtagöreden allerdings nöthig; zumal wenn wich-tige Dinge abgehandelt und besondere Anforderungen ge-macht werden sollen; und auch bey den HuldigungSredenkönnen zuweilen dergleichen Gründe gar geschickt angebrachtwerden, insonderheit, wenn man in dem ersten Haupttheileeinen besondern Saß auszuführen bemühet gewesen ist. DerBeschluß endlich hält entweder eine Empfehlung des Rednersin sich, wie bey den Reden der Gesandten und den Thron-
beleh.