64V Zweyter Theil, vn Hauptftück,
StaatS jemals unterlassen, wenn er vor einer ansehnlichenVersammlung zu reden Gelegenheit hat? Da ich §. z und 4bey Zergliederung der Untcrabtheilungen einen solchen Vor-fall zum Beyspiel genommen habe; so ist es nicht nöthig,den Jnnhalt einer solchen Rede anzuführen. Das Muster,das ich unten in der Xlten Numer mittheile, ist die Rede,die der Graf von Bentink bey Einführung des neuen Statt-halters, Prinzens von Oranien, in die Versammlung derGeneralstaaten gehalten hat, die sehr wohl gerathen ist:und da es auch in Deutschland an einigen Höfen gewöhnlichist, daß der neue einzuführende ansehnliche Bediente selbsteine kleine Anrede macht; so habe ich auch unter der XlltenNumer die EkntriltSrede des Prinzen von Oranien selbstmitgetheilet.
§. 10.
Die Thron-Belehnungsreden sind nach der in Deutsch-land eingeführten Gewohnheit eine der vollständigsten Artder Hof- und Staatsre'oen: und in der That, da sie eine derfeyerlichsten Handlungen anbetreffen; so verdienen sie schon,daß ein Monarch Geduld hat, eine etwas längere Rede an-zuhören, als sonst in den Anreden an ihn gewöhnlich ist.Es werden aber bey dergleichen Gelegenheiten zweyerleyReden gehalten: die Anrede vor der Belohnung, welche dererste Gesandte verrichtet, und die Danksagungsrede nach derBelohnung, welche der zweyte Gesandte abzulegemhat. DerGegenstand,warum es hier zuthun ist, kan einem denkendenKopfe genügsame Materie an die Hand geben. Man kannvon dem Wohl der Staaten, von dem Bande zwischenHaupt und Gliedern, von den Verbindlichkeiten deeLehns-Herrn und des Vasallen gegen einander, von der Größe unddem Ansehen eines Reichs, aus der Wichtigkeit seiner Lehns-leute, von den Gnadenbezeugungen des lehnsherrlichen Hau-ses gegen die Vorfahren des Vasallei,, oder gegen das zubelehnende Stift, von der Treue und den geleisteten nützli-chen Diensten des zu belehnenden Hauses in den verflossenenZeiten, udd von vielen andern dahinein schlagenden Umstan-
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