658 Zweyter Theil, vn Hauptstück,
allermildeft geruhet, hierauf erstatten die treugehorsamste an.wesende Stande von Prälaten, Herren und Rittern, wie auchStädten »nd Markten, den allerunterthänigsten Dank.
Sosehr nun diesen gesammten und in allen Zufällen mitstandhafter Treue zu Hülfe erschienenen Ständen die aller,gnädigste Versicherung, sie landesmü'tcrlich bey ihren altenwohlhergebrachren Frey, und Gewohnheiten schützen zu wol-len, zum Trost gereichet; so mehr und beständiger schätzen sichselbige für eine so ausnehmende Gnade Ew. Kaiserl. Königl.Majestät als ihrer allermildesten Erblandes-Fürstinn undFrau, noch fernerhin mit Gut und Blut treueifrigst an derHand zu stehen verbunden.
Sie werden solchemnach auch überdermaligeAllerhöchst,dero Postulate ihre Berakhschlagung anstellen, und eine ge.wierige Erklärung um so schleuniger von sich geben, als lh.neu, wie schwerlich es auch immer falle, dennoch wohl bewußtist, wie sehr die Erhaltung des dermalen glücklich genießendenRuhestandes und der allgemeinen Sicherheit dieses Erzher.zogthumS Oesterreich unter der EnnS nicht minder, als ge-stimmter übrigen Erbkönigreiche und Lande davon abhänget,um nicht zu richtiger Erfüllung der Recessualbeivilligung ih-re äußersten Klüfte anzuwenden.
Es wird auch den treugehorsamsten Ständen jederzeitalles das zu besondern Trost gereichen, was Ew. Kaiserl. Kö.nigl. Majest. zu leichterer Erreichung dieses Endzwecks nachallerhöchstem Gukbefiuden denenselbcn an die Hand geben zulassen geruhen werden. Wie solche denn unterdessen allergehor-samft erbökhig sind, an dem Landes-Rectificationswerke uner.müdet zu arbeiten, damit dadurch die erforderliche Gleichheitbald möglichst erreichet werde. Sie getrösten sich dabey mitder unqezweifelten Hoffnung, daß sodann auch Ew. Kaiserl.Königlichen Majestät mildreichste Gerechtigkeit nur nachMaaße der befindenden Kräfte diesem Lande unter der Ennsdie Gaben zuzutheilen, und indessen sie, creugehorsamste Stau.de, bey dem buchstäblichen Jnnhalte des Rccesses aliergnä,digst zu schützen, landesmükterlich gemeynet seyn, ohne zu ge-statten,