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darüber erforderliche Erläuterung zu geben/ dem unpartheyischerrRichter überlassen seyn solle.
ry. Wegen der von denen von dem Frfchingischen Fahlaußgelößten Moßnangischen Geschlechteren/ eröffneten Be-schwürt) / daß man sie / ohnerachtek die außgelößte immerhin mToaqenburg gesessene Geschlechter nirgends wohin / als genFischingen Fahl abstatten müssen/ wiederum Fahl-pfljchtig ma-chen wolle;
Hat man sich Fürstlicher Seits erkläret / daß denen Ge-schlechtern/welche von dem Fischingrschen Fahl außgelößt zu seynklärlich bescheinen können / von Leibeigenschafft wegen nichtsweiters angesucht werden solle.
20. So ward auch denen von Ober- Utzwyl über ihreKlag / daß man ihnen wider klaren Inlaß - Brieff zu der UndersAmbtischen Freyheit keinen eignen Amman.lassen wolle / zuge-standen:
Daß sie in Ansehung deß Ammans im Vorschlag /uüd Gergen- Vorschlag der Unter - ämbtischen Freyheit gemäß gehaltenwerden; die Bestellung deß MÄßM-daselbsten aber dem Für-sten allein zustehen solle.
Betreffende Wetters die von denmNvangelischenGe-meindten eingegebne Beschwarden.
21. Weilen sich die Evangelische von Helffenschwyl be-schwüren / daß man ihnen won Seiten deß Herrn oKciLlls ihrlaut Baadischer Uberkomnuß zugehöriger Antheil Kirchen-Guets/noch die mit der Kirchen-Lad entzogene Schrifften/ alsdie Abkurung von ^»»»1610. das Zehendtttirbärium, und dieGememd-und Zehendt-Gräntzscheidung nicht zuestellen wolle;
Als war befunden / daß so wohl ersagter Antheil deß Kir-chemGuekhs/als auch ob - tzeeiäeierte ihnen zugehörige Schriff-ten/