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ten/soviel deren inFürstl. Handen ligen/ dißmahlen würcklich/und ohne weiter» Anstand ihnen in allen Treüen exuliert/undaußgeliefferek werden sollen.
22 Wann so dann die Evangelischen zu Bützetschwy! einerSeits sich beklaget/daß man sie nicht zur Rechnung deß Kirchen-Gueks/ weiches/ wie anderen Srrhen / gemein seyn solle/ kommenlaste/und allein mit ihnen die Bau-Cösten/we!che die Catholischenach eignem Gefallen/ und ohne der Evangelischen Rath aller-jahrlich verbauen / verrechnen / und hernach Ihr Antheil nachHaab/und Gueth von ihnen auß Anlagen beziehen wolle; anderSeits aber pisecencüeren/ daß man zum ersten die Einkünfftenvon dem KirckemGueth verbauen/ und darum Rechnung gebensolle/ welchen Fahls sie umb den noch übrigen Mangel hernachgern nach Vermögen steüren wollen;
Hat man für Mich besimden/daß denen Evangelischen derBeysitz bey den Kirchen-Rechnungen ohnverweigerlich gestattetauch so lang die Einkünffte deß Kirchen - Gueths an die nöthigAußgaben zuelangen/ sie zu keiner Anlag/ es wäre dann etwäranders durch eine Abkurung/ oder sonsten verbündtliches vergli-chen worden / angehalten werden sollen.
sz. In Ansehung der von denen Evangelischen zu Lüthemspurg angebrachten Beschwerden / daß dortiger Priester sie imSommer vor 8. und im Winter vor 9. Uhren auß der Kirchen/und sonderlich an Fest-Tagen (da man an anderen Qrthen dieCatholischen / wann sie biß umb ro Uhren in der Kirchen bleuben/nicht gefahre) treiben wolle / auch man die Erhaltung derThurn-Uhren/und Bettel-Fuhren/nicht wie billich/und mehr besschehen/auß dem grossen Kirchen-Gueth/sonder auß denen Evan-gelischen Steüren außhalten wolle;
Ward nöthig erachtet/daß beeder Religionen Pfarr-Her-ren biß auf nächst- künfftigen St. GallnTag solche Stunden zuregulieren trachten/da der allftihlig treffende Verglich durch denHerr Landtvogt/urrd den Evangelischen Szmoäum ttribHert/ bey
ermang-