i-4
Vierter Brief. Holderness.
und sonst nichts in dieser Gemeinde besitzt, wird auchbey Regulirung der Bedingungen der Akte nicht sehrgefragt, und kann selten mit einem einzigen für ihnvorkheilhaften Punkt in der Bill durchdringen. Erhat wenigen Einfluß bey der Wahl der Commissa-rien, folglich haben diese auch nicht viel Ursache, fürsein Interesse zu sorgen.
Zweyrens, wer den fünften Theil einer einzuzäu-nenden Flur besitzt, hat eine verneinende Stimmebey den Berathschlagungen wegen der Ausmessung,folglich müssen sich die Armen oft unbillige Bedingun-gen gefallm lassen, um die gehoften Vortheile vonden Einzäunungen nicht ganz zu verlieren.
Drittens, der Gcvollmächtkgte eines jeden Ei-genthümers, übergiebt sein Memorial den Commis-saricn, welche ihn und sich bezahlen, ohne Rechnungdarüber vorzuzeigen, und wie es ihnen beliebt.Darf mav sich also wundern, daß die vorläufigenKosten, chc die Einzäunung vorgenommen wird,sich oft, wenn die Flur nicht zu klein ist, auf eintau-send achthundert bis zweytausend Pfund Sterlingebelauffen? Diese Summe wird von den Commissa-rien eigenmächtig erhoben und wieder verwendet.Wenn man zu dieser ungeheuren Ausgabe noch dieKosten der Einschließung, der Gräben, der Schlä-ge, des Ankaufd und Setzung der Bäume zum Zaun,rechnet, so muß freylich der gehofte Nutzen von derAusschließung größtentheils darauf gehen. Wassoll man aber von der Nachläßigkeit der Eigenthü-mer denken, die auf diese Weise ohne Noth die Ver-besserung ihrer Güter verabsäumen, und bloß denVortheil der Commissarien befördern. Zum Be-weis der übertriebenen Gewalt, mag folgender Aus-zug aus den Parlamentöaktm dienen, welche den
Com-