zur allgemeinen Scheidekunst. §.42. 85
Linderung und Verhütung, der Krankheiten gezogenwerden mögen.
Aus dem Gesagten wird schon erhellen, daßsowohl der lehrende, als ausübende, Arzt einer hin-länglichen Kenntniß der Scheidekunst nothwendig be-darf, und der Nutzen und die Ersorderlichkeit der-selben, in der Arzeneiwissenschaft, unleugbar sind,ob man gleich anderncheils gerne zugeben wird, undmuß, daß diese Wissenschaft nicht allenthalben alleinzureiche, und eine übertriebene und unrechte Anwen-dung derselben nicht minder entbehrlich und nach-theilig, wie die gehörig eingeschränkte und richtigenöthig und Vortheilhast, sey.
§. 42.
Wenn ferner, wie (§.41.) gemeldet wordenist, der wohlthätige und nachtheilige Einfluß der Luftund der Nahrungsmittel, nach ihrer vorkommendenBeschaffenheit und der Weise ihrer Wirkung, aufdie Gesundheit und das Leben der Menschen, zumTheil auf Gründen, welche die Scheidekunst liefert,erkannt und beurtheilt werden kann und muß; wenndie Untersuchung verfälschter und schädlich befunde-ner, oder doch verdächtiger Arzeneimittel, Speisenund Getränke, die Erforschung der Gegenwart undWirkung eines Giftes bei einem vorhandenen Ver-dachte einer Vergiftung, die Beurtheilung derVor-stcht rmd Grundsätze, welche bei der Anlage, Ein-richtung und Verbesserung, öffentlicher Versamm-lungsplätze und Behältnisse lebender, gesunder und
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