zur allgemeinen Scheidekunst. §. 45.' 89
Die leimkochereien und Verfertigung derKüttegehören auch mit zu dem Umfange der Scheidekunst.
Die Gewinnung und Behandlung der Weine,Mälzereien, Bier-und Essigbrauereien, Brannt-weinbrennereien, die Bereitung des süß und sauergegohrnen Brodes, die Erhaltung und Verwahrungmancher Stoffe, gegen die Faulniß, die Zubereitungdes Bastes der Gewächse und thierischer Häute, fin-den ebenfalls in der Scheidekunst, und zwar demdie Gährung betreffenden Theile derselben, Gründezur Erklärung und wissenschaftlichen Betreibung.
Endlich vermag die Scheidekunst auch beimBauwesen, in Ansehung der Auswahl, Zurichtungund Erhaltung, der Baumaterialien und der Ver-bindungömittel derselben, nühliche Dienste zu leisten.
§. 45 -
Wie die Scheidekunst also in der allgemeinenWirthschaft von einem ausgebreiteten Nuhen ist "),so wird sie, da auf der Erzielung und Veredlung
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Herrn Franz sZsmeDersnche im Bleichen. Leipz. 1771^8- Th. I. Ablheil. I. Von der Verbindung,in welcher die Chymie mit andern Wis-senschaften stehet. S. > -70-* Von ihrerNothwendigk. beiden Manufakturen, da überhauptdie chymischen unter den Künsten die größte Zahlausmachen, bei welchen alles auf das Feuer und
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