Vorbemerkung.
Durch Beschluss vom 21, Juni 1892 hat der SchweizerischeNationalrat eine von den Herren Schmid (Uri), Decurtins, Kuntschenund Ming eingebrachte Motion in folgender Fassung erheblich erklärt:
«Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, obund eventuell in welcher Weise den volkswirtschaftlich schädlichenund das Rechtsbewusstsein des Volkes verletzenden Missbrauchenim Börsenwesen wirksam entgegengetreten werden könne undhierüber der Bundesversammlung mit thunlichster BeförderungBericht und Antrag zu bringen.»
Yom Bundesrat mit dem Studium der Frage und Antragstellungan die Bundesversammlung beauftragt, hat das Eidgenössische Justiz-und Polizei-Departement mich mit Ausarbeitung eines Gutachtensüber den Gegenstand betraut.
Dasselbe wurde im Juli 1894 erstattet. Zur Zeit als ich dieArbeit begann, waren eben die Materialien und Ergebnisse derdeutschen Börsen-Enquete-Kommission veröffentlicht worden. Eslässt sich wohl sagen, dass der Bericht dieser Enquete von ent-scheidender Bedeutung für alle künftige Behandlung des Börsenwesenssein wird. Auch für meine Yorschläge hat er, trotzdem dieselben inwichtigen Stücken von den seinen abweichen, die wesentlichste Grund-lage gebildet. Eine specielle Auseinandersetzung mit dem deutschenBericht war selbstverständlich nicht beabsichtigt.
J. W.