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Enquete-Kommission gegeben haben: 1. Fernhaltung Unberufener;2. Schadenabwehr, bei, und bemerken nur noch, dass die bezüg-lichen Massnahmen im Wege 1. eines (eidgenössischen) Börsenge-setzes; 2. einer Verordnung des Bundesrates; 3. der Börsenord-nungen zu treffen sein werden.
i. Fernhaltung Unberufener.
A. Verlockung zum Börsenspiel unter Anwendung unwürdiger Mittel.
Deutscher Vorschlag: Durch den Börsendisziplinarhof zu ahn-den: «Anreizung zu Börsenspekulationen, welche (a) ausser-halb des Geschäftsbetriebs des Angereizten liegen, falls sie(b) in einer des ehrbahren Kaufmanns unwürdigen Weiseerfolgen, gleichviel, ob die Anreizung (1.) durch den An-reizenden persönlich oder durch (2.) Agenten, (3.) Briefe,(4.) Anzeigen, (5.) Reklamen in öffentlichen Blättern (oderdergleichen) erfolgt».
Als besonderer Missstand wurde in der deutschen Kommissionbezeichnet (S. 25), dass durch verlockende Prospekte (5.), durchpersönliche Anreizung (1.), durch Agenten (2.), durch Aufforderungenin öffentlichen Blättern (4. und 5.), durch Cirkulare (3. und 4.), jasogar durch eigene Pressorgane (6.) das kleine l’ublikum zu Spe-kulationen verleitet wird. Insbesondere in Zeitungs-Anzeigenwerden vielfach die Spekulationen an der Börse als so zweifellosgewinnbringend und vorteilhaft hingestellt, dass viele kleine Leuteder Versuchung zu dem ihnen dargebotenen mühelosen Gewinnnicht widerstehen können. Nach der Auffassung der deutschenKommission verstösst dieses Verfahren’ gegen die kaufmän-nische Ehre. Sie will darum vorkommenden Falles Ahndungdurch den Börsendisziplinarhof eintreten lassen. Der Diszi-plinarhof darf erkennen auf Verwarnung, Verweis, zeitweiligen unddauernden Ausschluss von der Börse.
Das Uebel, das hier für Deutschland festgestellt ist und dessen«verheerende Wirkungen» an verschiedenen Stellen des Berichtshervorgehoben w r ei’den (S. 130, 141 und anderwärts), ja welches
1 Nach Auffassung der Kommission auch 7. noch «das Aushängen der Kursevon Spekulationspapieron an den Fenstern oder Ladenthüren» (S. 145). insbeson-dere in der deutschen Reichshauptstadt wurde dieses Aushängen als Feheistandund als Verlockung zum Börsenspiel empfunden.