Band 
Erster Theil von A bis Epo.
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ciöemige), der Winkel, den der gebrochne Srral L I(mit ihr macht KLbl, der Brechungswinkel (an-;ulusret'rEioms). Nach andern heist KL l-1 auch der ge-brochne Winkel langulus ret>gLiu8), s. Brechungs-winkel. Die Ebne durch das Einfallsloth und den ein-fallenden Stral, oder die verlängerte Ebne des Einfalls-winkels 8LK. heist die Brechungsehne (planum re-traNonis).

Gesetze der Brechung.

I. Wenn eilt Lichrstral aus einen: dünnernMittel /V in ein dichteres ll übergeht, so wird ernach dem Emfallslorhe zu gebrochen. Der Si-nus des Einfallswinkels und des Brechungswin-kels stehen dabey m einem beständigen Verhält-nisse (m - n, wom > n), welches für eben dieselben Mit-tel ^ und 6 immer einerley bleibt, der Einfallswinkel seygroß oder klein, m: » heist das Brechungsverhälrnißfür die Mittel ^ und ll.

II. wenn ein Lichrstral aus einem dichrernMittel ll in ern dünneres ^ übergeht, so wird ervon dem Einfallslorhe ab gebrochen. Der Si-nus des Einfallswinkels und des Brechungswin-kels stehen dabey in einem beständigen Verhält-nisse, welches, wenn die Mittel ^ und ll eben dieselben sind,wie bey das umgekehrte des vorigen (oder n:m) ist.

III. In beyden Fallen bleibt der gebrochneSrral in der Brechungsebne.

Dies sind die Gesetze der Brechung. Aus ihnenfolgt sogleich, daß Stralen, welche lothrecht auf die bre-chende Flache fallen, ungebroctM oder in ihrer vorigenRichtung fortgeben. Für diesen Fall nemlich verschwin-det der Einfallswinkel, daher auch sein Sinus, und derin beständigem Verhältnisse mit ihm stehende Sinus desBrechungswinkels, mithin auch der Brechungswinkel selbst,und es findet keine Brechung statt.

Auch findet im zweyten Falle keine Brechung statt,wenn der Sinus des Einfallswinkels (für den Sinusrotus