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Alten loben / daß sie solches OKcium nicht gegeben einigen vornehmenund Reichen von der Pfännerschafft wederjPfänneren noch Guts - Herrn/weil sie inreressiret / um alle Partheyligkeit tu verhüten. Und kan manauch eher ihres Thuns halber von solchen Leuten Rechenschafft fordern/als von Vornehmen / deßgleichen auch wird hiedurch aller Streit undZanck verhütet. Ihre Regel welche sie odlerviren bey dem Verschlagist vor Zeiten allemal diese gewesen: Wenn das Feuer - Merck steigetund theuer ist/ so fallt die Sole/ wenn es aberwohlftil ist/ so steiget dieSole. Weil nun eine geraume Zeit Hers einerley Preiß von Hvlhege-wesen / so hätte man wol können auf einerley Verschlag bleiben. Aberdessen allen ungeachtet ist doch solches immer conrinuiret. Anieho stehetder Preiß der Sole so hoch als er gestanden/ so lange das Saltz-Werckbestehet. Daß man aber gegen die Regel und herkommen den Preiß desSole verhöhet/ ist wohl die Ursach mit/ weil es anieho allhier theurerzu zehren als es vor diesen gewesen. Denn der hohe Preiß der Solevornehmlich den Gerenten und Arbeits,Leuten zustatten kommet vor die-sem auch den Landes-Herren ehe er die (Zuarram versotten. Dem Guts-Herrn aber/ welcher sein Gut selber versiedet/ schadet und nutzet er nicht.Denjenigen aber so ihrGut andern austhunjmihet erauch. Der bißhertgeVerschlag auf ein Merck Saltz ist merstentheils dieser gewesen/ nem-lichu.Gr.4.Pf.Holtz/ 14.Gr.4-Pf. Sole/ 4.Gr.Schleiß.und,Kot-kenlion, 6. Gr. z. Pf. Pfänner Gewinn.
xm.
Won der Besatzung und gehaltener Nrdnung
im Sieden.
Je Besatzung ist ein/VÄus.da die Pfänner insgesamt/unv einiegli-cher in fpecie an einem gewissen Tage im Jahre/welcher bisheroimmer beständig gewesen der Tag vor Thomä vor denen von dem Lands-Herrn gesetzten Lommisssrüs vorzeigen muß seine Sole und Güter /womit er künfftiges Jahr zusieden gedencket/ und zwar dieses alles nach derOrdnung / vispoilltion und LcüÄjdes Landes- Herrn. Denn dieseswol zu mercken ist/ daß der Landes-Herr die äicholmon bey hiesigemSaltz-Werck über das Sieden hat/ davon man an andern Orten nichtsweiß. Denn ein Guts-Herr hat wol die iklxotmvn über seine Güter/