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Friedrich Hoffmanns Kurtze doch gründliche Beschreibung des Saltz-Wercks in Halle : Dabey viele physicalische curieuse quæstiones von dem Saltze, Ursprung der Saltz-Quellen, Unterscheid und Nutzen, auch præparation des Saltzes erleutert werden/ Zum gemeinen Besten entworffen
Entstehung
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rmd sieden hierinn die Solezu Saltze/welcheSole den Guts,HerrngehörsM / nun kau aber wohl zugleich ein Guts-Herr ein Koch habenund Pfanner seyn / auch ein Pfänner der ein Koch hat zugleich eigneGüter haben und ein Gurs-Herr seyn. Ein Guts-Herr aber der nichtsiedet bekommet auch keinen Pfänner Gewinn / der allein auf den Siedenund Koche hafftet / und ein lucrum ne^oriAtioliis ist / sondern mußsich mit der penlion und Ausläuffren die er vor seine Güter von denPfändern bekomm« / begnügen lassen.

Damit aber auch der Zweck erreichet würde / daß nemlich allhierviele kamilien zurAufnehmung derStadt sich niederlassen möchten/und al-so 83luspublic3,non privstorum Lr paucoruln befördert werden möch-te / so haben die Herren Ertz - Bischöff und Vorfahren gar weißlichgeordnet/daß derjenige/ welcher ein Pfänner seyn und von dem Saltz-Sieden Nahrung haben will/ erstlich ein Bürger seyn / ein eigenHaußhaben/allhier wohnen und eine Familie haben muß. Zweytens/ so mußderjenige der 2. oder z. Koche hat nicht mehr als in einem sieden / und denPfanner-Gewinn davon haben / die andern muß er zur PfännerschafftLübilicirten Bürgern um xenüon überlassen. Drittens/ So muß auchjeglicher Pfänner an Eides statt bey der Besatzung angeloben/ daß derPfänner Gewinn und x»ro6t von sieden sein eigen und nicht einem andernzukomme/ec muß auch eidlich angeloben/wenn er ein Koch oder Güter knuf-fet/daß das Geld sein eigen und nicht einem andern oderMswarrigmgehöre.

Aus diesen allen erhellet nun/daß erstlich r.äiüinLkeGewerckschaff-ten bey dem Pfann-Werckin Halle/ und auch 2. cliüinLke pro6t/nem-lich der Pfänner Gewinn und Ausläufftesind. Damit nun der Gutes-Herr nach Redlichkeit/ und Gleichheit seine Auslauffte/ und die Ge-werckeri oder Pfanner von ihrem sieden auch ziemlichen Zugang und Ge-winst/ wie auch die Knechte die im Thal Arbeiten von ihrer Sole auchnach Redlichkeit ihren Verdienst haben möchten / wie die Worte in desErtz-Bischoff Johannis Thal-Ordnung lauten; so ist von eben demselbenErtz'Bischoffverordnet/ daß4. Gottesfürchtigeftome Männer/2. Wür-cker und 2. Born,Knecht/ welche Bürger seyn müssen/ von dem Rathund Ober-Born,Meistern erwehlet werden / welche müssen einen schwe-ren Eid thun/ daß sie wollen nach Überlegung des Holtz-Kauffes undabgang des Saltzes nicht allein aus rechnen / sondern auch beydes demGuts-Herrn und Pfänner einen billigen und redlichen prostt setzen/ unddieses nennet man Verschlagen. Die Männer aber so solches verrich-ten / heissen Verschlag«. Hier muß man wiederum die Weißheit der

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