612 V. Kön. dän. Edict wegen Freygch.
ren oder übergeführten Sclaven erhandeln, oder auch vonden Einwohnern auf Fracht annehmen möchten, zurück füh-ren und verkaufen kömren.
Es haben demnach diejenigen, so diese Fahrt, soweit gegenwärtiges Jahr betriff . unternehmen wollen, sichauf dem Comtoir der westindischen und guineischen Compa-gnie auf Christianshafen zu melden, und an die Compagniezwey Nthlr. per Last der Schiffsträchtigkeit zu erlegen, daihnen solchemnächst aus unserer Rentkammer unser Königl.Seepaß zu der bevorstehendenReise, esmag nun solche destini-ret seyn »ach und von den dänis. americanis. Colonien, odernach Guinea,und von da nach America, n. von da wieder nachdem Orte, in »nsernReichen, oderHerzogtbumSchleßwig,wel-cher verlanget,und von beykomenden angezeiget wird, ertheiletwerden soll. In vorangeführter Zeit genießen sie dieselbegen Freyheiten, so der westindisch-und guineischen Compa-gnie bisher bewilliget gewesen, nämlich Freyheit für Zoll,Consumtion, Accise und allen sonstigen Jmpost Respect»sämmtlicher zur Ausrüstung und Proviantirung benöthig-ter, imgleichen der zur Cargaison entweder von fremden Or-ten verschriebenen, oder hier einkaufenden Waaren, nachdesfalls eingegebener genauen Requisition, imgleichen auchFreyheit für Last Geld, um welches alles die nöthige An-stalt von unserer Rentkammer gemachet werden wird; da-gegen wird bezahlt >) beym Ein- und Ausgehen in den dä-nischen Colonien in America, die bisher gewöhnliche Reco-gnition ; pro Cent, auf dito beym Ausgehen, an Rccvgni-tion 6 pro Cent. Wäge Geld von ioo Pfund z ßl. Ankera-ge-Geld, so nach Proportion der Größe eines jeden Schif-fes >8 bis 20 Rthlr. ist auf St. Croix, die Eingehende anRecognition ; pro Cent. Auf dito die Ausgehende an Re-cognition ; pro Cent. Im übrigen eben so, wie auf St.Thomas. 2) Auf der Küste Guinea wird nichts bezahlet;allein bey der Ankunft von Guinea nach St. Thomas oderSt. Croix wird für die einbringenden Sclaven auf St Tho-mas 8 Rthlr. per Kopf, auf St. Croix 4 Nthlr. per Kopfbezahlet, welches psr pieces cies Incies, oder für einen voll-kommenen männ- oder weiblichen Sclaven, und für die an-dern