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652 i. Betrachtung über die Accise

erhübe, und also um desto weniger nachtheilig sey.Meines ErachtenS ist dieses gar kein Vorzug an derAccise. Alle Steuern und Abgaben, ja alle or-dentliche Einkünfte des Staats müssen diese Eigen-schaft an sich haben. Es ist eine der ersten Grund-regeln der RegierungSwissenschaften und besondersdes Finanzwesens, daß man das allgemeine Ver-mögen des Staats auf eine demselben unschädlicheArt gebrauchen, und mithin die Substanz desSkaatövermögcns nicht selbst angreifen müsse.Dieses kann nun auf keine andere Art geschehen,als daß man von dem Gewinnste der Untertha-nen einen mäßigen Theil zu dem bereitesten Ver-mögen des Staats erhebet. Denn wenn man esvon Dingen nehmen wollte, wobey kein Gewinnststatt findet, oder wenn man einen unproporkionirli-chen Theil, oder den ganzen Gewinnst eintreibenwollte; so würden die Unterthanen zu ihrem Unter-halte die Substanz ihres Vermögens selbst angrei-fen müssen. Es gehöret also zu dem Wesen undder Natur aller ordentlichen Abgaben, daß sie vondem Gewinnenden erhoben werden. Nur in außer-ordentlichen Nothfällen des Staats kann man denganzen Gewinnst, oder einen Theil des Vermögensselbst angreifen. Wenn also die Accise nicht aufden Gewinnst der Unterthanen gegründet wäre; sofehletc derselben die wesentlichste Eigenschaft der Ab-gaben ; und sie wäre mithin offenbar ungerecht; jasie würde zum baldigen Untergänge und Verderbendes Staats gereichen. Unterdessen ermangelt derAccise wenigstens zur Hälfte diese Eigenschaft. Wo

ist